1,9-Millionen-Strafe für Immobilienfirma wegen illegaler Datensammlung von Mietinteressenten
Hans-Jürgen Peukert1,9-Millionen-Strafe für Immobilienfirma wegen illegaler Datensammlung von Mietinteressenten
Ein deutsches Immobilienverwaltungsunternehmen ist mit einer Strafe von 1,9 Millionen Euro wegen der rechtswidrigen Verarbeitung sensibler Personendaten belegt worden. Der Landesbeauftragte für den Datenschutz in Baden-Württemberg verhängte das Bußgeld gegen die BREBAU GmbH, nachdem eine Untersuchung schwerwiegende Verstöße gegen die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) aufgedeckt hatte. Das Unternehmen hatte ohne ausreichende Rechtsgrundlage Daten von tausenden Mietinteressenten gesammelt und gespeichert.
Die BREBAU GmbH hatte Informationen über mehr als 9.500 Personen erfasst, die nach Wohnraum suchten. In über der Hälfte der Datensätze waren besonders schützenswerte personenbezogene Daten enthalten – darunter Hautfarbe, ethnische Herkunft, religiöse Überzeugungen, sexuelle Orientierung und Gesundheitsdaten. Zudem dokumentierte das Unternehmen irrelevante Details wie Frisuren, Körpergeruch oder das persönliche Auftreten – Faktoren, die für Mietverträge keinerlei Bedeutung haben.
Die Ermittlungen ergaben, dass dem Unternehmen eine rechtmäßige Grundlage für die Verarbeitung solcher sensiblen Informationen fehlte. Die DSGVO erlaubt die Erhebung besonderer Kategorien personenbezogener Daten nur in Ausnahmefällen und unter strengen Voraussetzungen. Die BREBAU GmbH verschärfte das Problem zusätzlich, indem sie Betroffenen Auskunftsersuchen über die Nutzung ihrer Daten verweigerte oder erschwerte.
Trotz der Verstöße kooperierte das Unternehmen vollständig mit den Aufsichtsbehörden. Diese Zusammenarbeit half, mögliche Schäden zu begrenzen und Maßnahmen zur Vermeidung künftiger Datenschutzverletzungen einzuleiten.
Das Bußgeld unterstreicht die strengen DSGVO-Vorgaben zum Schutz sensibler Daten. Durch den Verzicht auf unnötige Datensammlung können Organisationen Missbrauch verhindern und Diskriminierungsrisiken verringern. Die BREBAU GmbH ist nun verpflichtet, Korrekturmaßnahmen umzusetzen, um ihre Praktiken mit den Datenschutzbestimmungen in Einklang zu bringen.






