10 May 2026, 20:30

1926: Hindenburgs gescheiterter Versuch, den Flaggenstreit der Weimarer Republik zu beenden

Plakat mit einem deutschen Flaggenbanner oben und Text darunter, der wahrscheinlich Details zum Flaggenbanner erläutert.

1926: Hindenburgs gescheiterter Versuch, den Flaggenstreit der Weimarer Republik zu beenden

Der Flaggenstreit im Deutschen Reich erreicht 1926 einen Höhepunkt

Im Mai 1926 nahm der Flaggenstreit in der Weimarer Republik eine entscheidende Wende: Reichspräsident Paul von Hindenburg erließ die Zweite Flaggenverordnung – einen Versuch, die Spannungen um die nationalen Symbole zu entschärfen. Der Schritt folgte auf Jahre erbitterter Auseinandersetzungen zwischen links- und rechtsgerichteten Kräften, die jeweils unterschiedliche Farbkombinationen unterstützten.

Die Konflikte hatten sich seit der Reichspräsidentenwahl 1925 weiter zugespitzt und die Nation in zwei Lager gespalten: Die einen standen hinter den kaiserlichen Farben Schwarz-Weiß-Rot, die anderen verteidigten die republikanischen Farben Schwarz-Rot-Gold.

Doch der Streit begann lange vor Hindenburgs Eingreifen. Bereits 1925 hatten sich die politischen Fronten verhärtet: Die Rechte forderte die Rückkehr zu den alten Reichsfarben, während Linke und Zentrum an der republikanischen Trikolore festhielten. Ein Kompromiss der Nationalversammlung – Schwarz-Rot-Gold als Nationalflagge, kombiniert mit beiden Farbvarianten in der Handelsflagge – hatte die Gemüter nicht beruhigt.

Nach Hindenburgs Wahlsieg 1925 drängte die Rechte noch stärker auf die vollständige Wiedereinführung von Schwarz-Weiß-Rot. Reichskanzler Hans Luther, ein parteiloser Politiker, reagierte auf einen Antrag der Deutschen Volkspartei (DVP), die die kaiserlichen Farben forderte. Sein Lösungsvorschlag entfachte die Debatte jedoch nur neu.

Der Reichskunstwart Edwin Redslob erhielt den Auftrag, eine einheitliche Reichsflagge zu entwerfen. Trotz unzähliger Entwürfe und eigener Vorschläge gelang es ihm nicht, die Gräben zu überbrücken. Hindenburg versuchte daraufhin mit einem offenen Brief, die Gemüter zu beruhigen, und warb für einen verfassungskonformen Kompromiss – doch der Streit schwelte weiter.

Am 5. Mai 1926 unterzeichnete Hindenburg schließlich die Zweite Flaggenverordnung. Sie bestimmte, dass deutsche diplomatische und konsularische Vertretungen außerhalb Europas sowohl die schwarz-rot-goldene Nationalflagge als auch die schwarz-weiß-rote Handelsflagge hissen sollten. Die Entscheidung provozierte beide Seiten – und setzte Luther Kritik von links wie rechts aus.

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Die Verordnung erfüllte nicht die Forderungen der Rechten nach einem vollständigen Sieg. Statt den Konflikt beizulegen, vertiefte sie die politischen Gräben und sorgte dafür, dass der Flaggenstreit ungelöst weiter schwelte.

Die Regelung brachte kaum Befriedung: Zwar mussten diplomatische Vertretungen außerhalb Europas nun beide Flaggen führen, doch der Kompromiss überzeugte keine der beiden Seiten. Kanzler Luther blieb unter Druck, während die symbolische Spaltung des Landes keine Anzeichen von Heilung zeigte.

Das Scheitern an einer gemeinsamen Flagge offenbarten die tiefer liegenden politischen Brüche der Weimarer Republik.

Quelle