Alno-Pleite: Verfahren gegen Ex-Vorstände gegen Geldauflagen eingestellt
Hans-Jürgen PeukertProzess gegen ehemalige Führungskräfte nach Alno-Insolvenz abgewiesen - Alno-Pleite: Verfahren gegen Ex-Vorstände gegen Geldauflagen eingestellt
Strafverfahren gegen zwei ehemalige Vorstandsmitglieder der insolventen Küchenherstellers Alno AG eingestellt
Die Ermittlungen gegen zwei frühere Führungskräfte der inzwischen pleitegegangenen Alno AG sind fallen gelassen worden. Im Mittelpunkt des Verfahrens vor dem Landgericht Stuttgart standen Vorwürfe wegen Insolvenzverschleppung, Kreditbetrugs und Untreue. Beide Männer bestritten während der gesamten Untersuchung jede Schuld.
Das Unternehmen hatte im Sommer 2017 Insolvenz angemeldet, doch die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass die finanziellen Probleme bereits Jahre zuvor begonnen hatten – spätestens Ende 2013.
Den beiden Managern, darunter der ehemalige Vorstandsvorsitzende (CEO) und der frühere Finanzvorstand (CFO) von Alno, wurde vorgeworfen, den Betrieb trotz Insolvenzreife künstlich aufrechterhalten zu haben. Zudem sollen sie Kredite unter falschen Angaben beschafft und Gelder veruntreut haben. Der ehemalige CEO wies die Anschuldigungen zurück und beteuerte, niemals gegen Gesetze verstoßen oder sich auf Kosten des Unternehmens bereichert zu haben. Die Vorwürfe der Insolvenzverschleppung nannte er "völlig haltlos und unbegründet" und argumentierte, es habe keine anhaltende Zahlungsunfähigkeit gegeben.
Ein dritter Angeklagter war bereits im Juli gegen Zahlung einer Strafe von 10.000 Euro endgültig aus dem Verfahren entlassen worden. Nun wird der frühere CEO 40.000 Euro zahlen, der Ex-CFO 17.500 Euro. Nach Begleichung dieser Geldauflagen werden auch die Verfahren gegen sie endgültig eingestellt.
Nach der Insolvenzanmeldung 2017 hatte ein Investor große Teile des Unternehmens übernommen. Letztlich scheiterte die Rettung jedoch, was zu einer zweiten Pleite führte. Unklar bleibt, wie lange der Investor die Produktion am Standort Pfullendorf aufrechterhielt oder wie lange der neubelebte Betrieb bestand – öffentliche Unterlagen geben hierüber keine Auskunft.
Mit der Einstellung der Verfahren wird es keine weiteren rechtlichen Konsequenzen für die ehemaligen Vorstandsmitglieder geben. Die Geldstrafen markieren das Ende einer langjährigen Untersuchung zum finanziellen Niedergang von Alno. Der Fall wird ohne zusätzliche Sanktionen oder Entschädigungen für die Gläubiger abgeschlossen, die durch den Zusammenbruch des Unternehmens Geschädigt wurden.