21 December 2025, 21:51

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungsteuer und Hundesteuer

Ein brauner und schwarzer Deutscher Schäferhund sitzt auf einem Sofa mit einer weißen Wand im Hintergrund.

Änderung der Regelungen zur Grundsteuer, Vergnügungsteuer und Hundesteuer

Änderungen bei Grundsteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer

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  1. Dezember 2025

Schlagwörter: Finanzen, Wirtschaft

Ab Januar 2026 gelten neue Steuersätze für Immobilien, Hunde und Vergnügungsangebote. Der Gemeinderat hat die Änderungen beschlossen, die nun von der Landesregierung Baden-Württemberg genehmigt wurden. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten ihre aktualisierten Bescheide Anfang nächsten Jahres.

Die überarbeiteten Satzungen wurden nach dem Beschluss des Rates vom 27. November 2025 finalisiert. Demnach steigt die Grundsteuer B – die für Wohn- und nichtlandwirtschaftliche Grundstücke gilt – von 280 auf 310 Prozent. Die Grundsteuer A, die landwirtschaftliche und forstwirtschaftliche Flächen betrifft, bleibt bei 410 Prozent.

Auch Hundebesitzer müssen sich auf Anpassungen einstellen: Für den ersten Hund fallen künftig 120 Euro an, für den zweiten 240 Euro und für Zwinger mit drei oder mehr Hunden 360 Euro. In bestimmten Fällen gibt es einen Teilbefreiungsbetrag von 50 Euro. Bei der Vergnügungssteuer gibt es ebenfalls Änderungen: Spielautomaten ohne Gewinnausschüttung in Spielhallen kosten nun 90 Euro, in Gaststätten oder Bars reduziert sich der Satz auf 45 Euro. Für Video- oder Filmvorführungen in separaten Kabinen wird eine Gebühr von 135 Euro fällig, bei Open-Air-Vorführungen beträgt die Steuer 16 Euro pro Quadratmeter. Spielautomaten mit Gewinnmöglichkeit unterliegen einer Abgabe von 25 Prozent.

Die aktualisierten Regelungen sind auf der Website der Stadt unter Startseite – Informationen – Bekanntmachungen einsehbar.

Die geänderten Steuerbestimmungen treten am 1. Januar 2026 in Kraft. Die Bescheide für Grund- und Hundesteuer werden im Januar verschickt. Bürger und Unternehmen müssen die neuen Sätze ab Jahresbeginn beachten.