Baden-Württemberg sichert Finanzierung für kirchliche Hochschulen bis 2030
Verena KramerBaden-Württemberg sichert Finanzierung für kirchliche Hochschulen bis 2030
Baden-Württemberg sichert langfristige Finanzierung für drei kirchliche Hochschulen
Das Land Baden-Württemberg hat die langfristige Finanzierung für drei konfessionelle Hochschulen gesichert. Am 30. Juli 2025 unterzeichneten das Wissenschaftsministerium und die regionalen Kirchen eine Vereinbarung für den Zeitraum 2026 bis 2030. Dies folgt einem umfassenderen Abkommen vom April 2025, das die finanzielle Stabilität aller Landesuniversitäten und medizinischen Fakultäten garantierte.
Die neue Vereinbarung sichert die Förderung der Evangelischen Hochschule Ludwigsburg, der Evangelischen Hochschule Freiburg und der Katholischen Hochschule Freiburg. An diesen drei Einrichtungen studieren derzeit rund 4.000 Studierende in 18 Studiengängen der Sozialen Arbeit, Gesundheit, Pädagogik und Lehramt. Der Zugang zu diesen Studienangeboten bleibt unabhängig von der religiösen Zugehörigkeit offen.
Ab 2027 steigen die Landeszuschüsse für die Hochschulen jährlich um 3,5 Prozent – analog zu den Regelungen des früheren Hochschulfinanzierungsvertrags III. Auch die regionalen Kirchen haben zugesagt, ihre finanzielle Unterstützung während der Laufzeit des Vertrags aufrechtzuerhalten. Damit ist die Fortführung aller aktuellen Studiengänge mindestens bis 2030 gesichert.
Wissenschaftsministerin Petra Olschowski betonte die Bedeutung der Vereinbarung für die akademische Qualität in den Sozial- und Gesundheitswissenschaften. Die Förderung diene zudem der Schaffung fairer Arbeitsbedingungen, der Chancengleichheit und den Zielen des Klimaschutzes. Vergleichbare duale Studiengänge in Sozialer Arbeit werden auch an staatlichen Einrichtungen wie der Dualen Hochschule Baden-Württemberg mit Standorten in Heidenheim, Stuttgart und Villingen-Schwenningen angeboten.
Der fünfjährige Finanzierungsvertrag gibt Studierenden und Mitarbeitenden der drei kirchlichen Hochschulen Planungssicherheit. Er garantiert die Zukunft zentraler Studienangebote in den Sozial- und Gesundheitsbereichen und steht im Einklang mit den übergeordneten Landeszielen. Die Vereinbarung trat nach der Unterzeichnung im Juli 2025 in Kraft und läuft bis Ende 2030.






