05 February 2026, 09:20

Baden-Württemberg streitet um Rückzahlung von 862 Millionen Euro Corona-Soforthilfe

Ein Diagramm, das die Schulden in den USA in verschiedenen Farben zeigt, mit begleitendem Text, der zusätzliche Datendetails bereitstellt.

Gerichtlicher Streit um Corona-Hilfen - Modellfälle verhandelt - Baden-Württemberg streitet um Rückzahlung von 862 Millionen Euro Corona-Soforthilfe

In Baden-Württemberg entbrennt ein Rechtsstreit um die Rückforderung von Corona-Soforthilfen. Das Land hatte während der Pandemie rund 2,3 Milliarden Euro an 245.000 Unternehmen ausgezahlt – doch nun verlangt die L-Bank von 117.000 Empfängern fast 862 Millionen Euro zurück. Zu den Klägern gehört auch Friseur Holger Schier aus Heidenheim, der 15.000 Euro Hilfe erhielt und sich nun gegen die Rückforderungsbescheide wehrt.

Während des ersten Lockdowns 2020 brach der monatliche Umsatz von Schiers Salon von 45.000 Euro auf null ein. Er erhielt 15.000 Euro Soforthilfe – doch später forderte die L-Bank 10.424 Euro zurück. Schier legte Widerspruch ein mit dem Argument, die Hilfe sei als Zuschuss und nicht als Darlehen bewilligt worden.

Die L-Bank hält dagegen: Die Notfallgelder seien auf Basis von Finanzprognosen gewährt worden und müssten zurückerstattet werden, falls sich die wirtschaftliche Lage eines Betriebs verbessert habe. Diese Haltung führte zu rund 1.400 anhängigen Klagen von Unternehmerinnen und Unternehmern.

Der Verwaltungsgerichtshof (VGH) Baden-Württemberg prüfte kürzlich Musterfälle zu den Rückforderungsbescheiden. Am Dienstag stehen zwei weitere Musterverfahren zur Verhandlung an; mit Urteilen wird erst danach gerechnet.

Wie viele Unternehmen in der Region während des ersten Lockdowns überhaupt Hilfen erhielten und welche Branchen am stärksten betroffen waren, ist nicht detailliert erfasst. Die Ausgänge dieser Rechtsstreitigkeiten werden entscheiden, ob Tausende Betriebe die in der Krise erhaltenen Gelder zurückzahlen müssen.

Die Urteile werden nicht nur Schier und viele andere treffen, die auf die Soforthilfen angewiesen waren, um die Pandemie zu überstehen. Sollten die Rückforderungen durchgesetzt werden, drohen Betrieben wie seinem Salon erneute finanzielle Belastungen. Zudem könnten die Entscheidungen Präzedenzfallcharakter für die Gestaltung und Abwicklung künftiger Krisenhilfen haben.