23 December 2025, 21:03

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Eine Apothekenfiliale mit einem vor dem Gebäude geparkten Fahrzeug und einem Gebäude auf der linken Seite.

BaWu: AOK zahlt 90 Prozent im Voraus

Apotheken in Baden-Württemberg müssen sich auf grundlegende Änderungen bei der Abrechnung mit Krankenkassen einstellen. Ab dem 1. Januar 2026 wird die direkte Abrechnung von E-Rezepten mit der AOK nicht mehr möglich sein. Zudem werden papierbasierte Rezeptabgaben über Abrechnungszentren auf Kosten der Versicherer stark eingeschränkt.

Hintergrund der Umstellung ist die Entscheidung der AOK vom März, ihre Verträge mit Abrechnungsdienstleistern zum 30. September zu beenden. Bisher erhielten große Abrechnungszentren von der Kasse Vorabzahlungen – dieses System wird nun grundlegend reformiert.

Nach der neuen Regelung müssen sich Apotheken ab 2026 pro Monat für eine Abrechnungsmethode entscheiden: Entweder sie rechnen selbst ab oder nutzen ein einziges, festgelegtes Abrechnungszentrum. Sämtliche Forderungen des jeweiligen Monats müssen über den gewählten Weg abgewickelt werden; eine Vermischung der Systeme ist nicht mehr zulässig. Die Arzneimittelversorgungs-Vereinbarung (AVV) wird entsprechend angepasst, um diese Vorgabe durchzusetzen.

Ab August 2026 dürfen Apotheken bis zu drei Direktrechnungen pro Abrechnungsmonat einreichen. Beträge die monatliche Bruttoabrechnungssumme 500.000 Euro übersteigt, können zudem direkt bei den Krankenkassen einen Vorschuss beantragen. Die Kassen müssen dann bis zum dritten Werktag eines jeden Monats einen Abschlag in Höhe von 90 Prozent des durchschnittlichen Abrechnungsvolumens der letzten drei Monate auszahlen. Der verbleibende Betrag ist innerhalb von zehn Tagen nach Rechnungseingang zu begleichen.

Ziel der Neuregelungen ist es, die Abrechnungsprozesse zu vereinfachen und den Verwaltungsaufwand zu reduzieren. Für die Apotheken bedeutet dies weniger Flexibilität, aber klarere Zahlungsfristen. Die Änderungen treten Anfang 2026 vollständig in Kraft, einzelne Bestimmungen greifen bereits früher.