Bayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speichel-Schnelltests zurückzahlen
Ludger RörrichtBayrisches Testzentrum muss 95.000 Euro wegen ungültiger Speichel-Schnelltests zurückzahlen
Ein Testzentrum in Bayern muss 95.000 Euro zurückzahlen, nachdem es fast ein Jahr lang nicht zugelassene Speichel-Schnelltests eingesetzt hatte. Das Verwaltungsgericht München urteilte, dass der Betreiber trotz Erstattung der Testkosten gegen die gesetzlichen Vorgaben verstoßen habe.
Im Mittelpunkt des Falls steht ein Speicheltest (AT088/21), der im September 2021 die Zulassung des Paul-Ehrlich-Instituts verloren hatte. Der Betreiber setzte die Tests dennoch bis Mitte 2022 ein. Unterlagen zufolge wurden über 200.000 dieser Tests erworben, doch die genaue Anzahl der durchgeführten Tests bleibt unklar.
Im April 2022 deckten die Behörden Unregelmäßigkeiten auf und forderten Nachweise an. Bis August 2023 widerrief die Kassenärztliche Vereinigung (KV) den ursprünglichen Bewilligungsbescheid und setzte sowohl die Servicegebühren als auch die Materialkosten auf null. Dem Betreiber wurde daraufhin die Rückzahlung der vollen 95.000 Euro auferlegt, die er in den vier vorherigen Monaten erhalten hatte.
Das Gericht wies die Klage des Betreibers ab und begründete dies damit, dass nicht zugelassene Testsets automatisch den Anspruch auf Kostenerstattung ausschließen. In der Begründung hieß es, dass eine ordnungsgemäße Dienstleistung die strikte Einhaltung der Vorschriften erfordere – unabhängig von der Absicht.
Die Entscheidung bestätigt, dass nur zugelassene Tests für eine öffentliche Finanzierung infrage kommen. Der Betreiber muss nun den vollen Betrag zurückerstatten. Der Fall dient als Mahnmal für die strengen Kontrollen bei medizinischen Testverfahren. Bisher wurden keine weiteren Berufungen angekündigt.






