08 May 2026, 18:32

Beamtenbund klagt über verfassungswidrige Lücken in der Besoldungsreform

Grundrisszeichnung des ehemaligen Bundeskanzleramts in der Bundesrepublik Deutschland, mit detaillierten Layouts und Text.

Beamtenbund klagt über verfassungswidrige Lücken in der Besoldungsreform

Der Deutsche Beamtenbund (DBB) fordert Nachbesserungen an der geplanten Besoldungsreform für Bundesbeamte. Obwohl die Gewerkschaft die Reform grundsätzlich unterstützt, hält sie zentrale Passagen des Entwurfes für verfassungswidrig.

Kritikpunkte sind vor allem die Gehaltsanpassungen für Führungskräfte sowie die geplante Berücksichtigung eines fiktiven Partnereinkommens bei der Besoldungsberechnung.

Innenminister Alexander Dobrindt (CSU) hatte einen Plan vorgelegt, der höhere Einstiegsgehälter für neue Beamte vorsieht. Demnach sollten Berufsanfänger künftig in die zweite statt in die erste Besoldungsstufe eingestuft werden. Der Entwurf sieht jedoch auch die Abschaffung des langjährigen „Alleinverdiener-Prinzips“ vor – stattdessen wird bei der Gehaltsberechnung pauschal ein zusätzliches Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Beamtenvertreter kritisieren dies als ungerecht, da es von Faktoren abhängt, die der einzelne Beschäftigte nicht beeinflussen kann.

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Der DBB moniert zudem die geplanten Unterschiede innerhalb der B-Besoldungsgruppe, die höhere Beamte betrifft. Die Gewerkschaft verweist auf eine vorgesehene Lücke von 1,6 Prozent zwischen den Stufen B3 und B4 und argumentiert, dies verstoße gegen verfassungsrechtliche Vorgaben zu Besoldungsabständen. Nach eigener Analyse erfüllen die aktuellen Zahlen nicht die gesetzlichen Anforderungen. Der DBB fordert eine Überprüfung dieser Einkommensunterschiede und besteht darauf, dass die Reform sowohl dem Leistungsprinzip als auch den Differenzierungsregeln gerecht werden muss.

Auf Nachfrage der Presse lehnte das Innenministerium eine Stellungnahme zu den Diskrepanzen in der B-Besoldung ab. Die Weigerung lässt offen, wie die geplanten Erhöhungen – die für B-Beamte geringer ausfallen sollen als für A-Beschäftigte – mit den bestehenden Vorschriften vereinbar sein sollen.

Die Einwände des DBB erhöhen nun den Druck auf die Regierung, den Gesetzentwurf nachzubessern. Ohne Änderungen drohen Klagen wegen der Behandlung von Führungskräften und der Einbeziehung fiktiver Partnereinkommen. Das Ergebnis der Verhandlungen wird maßgeblich darüber entscheiden, wie künftige Besoldungstabellen in Bundesbehörden ausgestaltet werden.

Quelle