24 March 2026, 18:34

Betrunkener 16-Jähriger rast mit gestohlenem Porsche vor Polizei und verunglückt

Ein Porsche 356 Speedster auf einem Rasenparkplatz mit anderen Autos, Zäunen, Bannern, Bäumen und einem klaren blauen Himmel.

Betrunkener 16-Jähriger rast mit gestohlenem Porsche vor Polizei und verunglückt

Ein 16-jähriger Fahrer muss sich wegen mehrerer Straftaten verantworten, nachdem er mit einem gestohlenen Porsche Cayenne verunglückt ist, als er versucht hatte, vor der Polizei zu fliehen. Der Vorfall ereignete sich spät in der Nacht, als Beamte das Fahrzeug bei einer Routinekontrolle anhalten wollten.

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Der Jugendliche, der stark alkoholisiert und ohne Führerschein unterwegs war, verlor die Kontrolle über den Wagen und prallte gegen ein Verkehrsschild. Die Behörden schätzen den durch den Unfall entstandenen Sachschaden auf etwa 30.000 Euro.

Der Fahrer hatte den Porsche Cayenne seines Vaters ohne Erlaubnis genommen. Als die Polizei das Fahrzeug zum Anhalten aufforderte, gab der Teenager Gas und versuchte, den Beamten zu entkommen. Kurze Zeit später verlor er die Kontrolle und krachte in ein Verkehrsschild.

Die Ermittlungen ergaben, dass der Fahrer unter Alkoholeinfluss stand und keinen gültigen Führerschein besaß. Die Behörden bestätigten zudem, dass das Auto nicht auf den Jugendlichen zugelassen war, wodurch sich der Tatvorwurf der unbefugten Nutzung eines Kraftfahrzeugs ergibt.

Neben Trunkenheit am Steuer und Flucht vor der Polizei wird dem Fahrer nun auch gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr und illegales Straßenrennen zur Last gelegt. Die Führerscheinstelle hat außerdem verwaltungsrechtliche Maßnahmen in Bezug auf seine zukünftige Fahrerlaubnis angekündigt.

Durch den Unfall entstand erheblicher Sachschaden, dessen Reparaturkosten sich auf etwa 30.000 Euro belaufen. Gegen den Fahrer wird weiterhin wegen mehrerer Delikte ermittelt, darunter Trunkenheitsfahrt, unbefugte Fahrzeugnutzung und Flucht vor der Polizei. Die weiteren Konsequenzen seines Handelns werden im Rahmen des Strafverfahrens geklärt.

Quelle