Betrunkener Fahrer randaliert nach Unfall in Mannheim und beleidigt Polizei
Hans-Jürgen PeukertBetrunkener Fahrer randaliert nach Unfall in Mannheim und beleidigt Polizei
29-Jähriger nach Verdacht auf Trunkenheitsfahrt in Mannheim festgenommen
Ein 29-jähriger Autofahrer wurde in den frühen Stunden des Dienstagmorgens in Mannheim vorläufig festgenommen, nachdem er unter Verdacht der Trunkenheit am Steuer einen Unfall verursacht haben soll. Gegen 1 Uhr entdeckte die Polizei auf der Karlsruher Straße einen schwer beschädigten Mercedes-Benz, der mitten auf der Fahrbahn liegen geblieben war. Der offensichtlich alkoholisierte Fahrer hielt sich in der Nähe auf, weigerte sich jedoch, mit den Beamten zu kooperieren – was später auf der Wache zu weiteren Auseinandersetzungen führte.
Das Fahrzeug blockierte die Straße, die Frontschürze war zerstört, die Motorhaube eingedrückt und die Unterbodenverkleidung aufgerissen. Der Mann, der sichtlich unsicher auf den Beinen war und unter Alkoholeinfluss stand, weigerte sich, Auskunft darüber zu geben, wie es zu dem Unfall gekommen war. Auch einen freiwilligen Alkoholtest vor Ort lehnte er ab.
Auf der Polizeidienststelle Mannheim-Neckarau spitzte sich die Lage weiter zu: Der Beschuldigte verweigerte weiterhin jede Aussage und Unterschrift, beleidigte die Beamten während der obligatorischen Blutentnahme zur Alkoholbestimmung massiv und beschimpfte sie in grober Weise. Die Ermittler gehen nun von einer Gefährdung des Straßenverkehrs sowie unerlaubtem Entfernen vom Unfallort aus.
Die genauen Umstände des Vorfalls werden noch untersucht. Die Polizei hat keine zusammenfassenden Statistiken zu ähnlichen Fällen in Baden-Württemberg veröffentlicht, doch in den vergangenen zwölf Monaten gab es vereinzelte Vorfälle wie etwa gewaltsame Widerstandsleistungen in Renchen oder eine Kontrollaktion in Heidelberg, bei der elf betrunkene Fahrer ermittelt wurden.
Die Ermittlungen zum Unfallhergang und zum Verhalten des Fahrers laufen noch. Je nach Ergebnis drohen ihm Anklagen wegen Verkehrsgefährdung und Fahrflucht. Das als nicht mehr fahrtauglich eingestufte Fahrzeug wird nun auf weitere Beweismittel untersucht.






