BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachausbau nach der Pleite?
Verena KramerNach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fortsetzung der Dachgeschoss-Erweiterung - BGH entscheidet im Februar: Wer zahlt für den unfertigen Dachausbau nach der Pleite?
Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus
Nach Insolvenz des Bauunternehmens: BGH entscheidet im Februar über Fertigstellung des Dachausbaus
- Dezember 2025, 10:07 Uhr
Der Bundesgerichtshof (BGH) wird am 27. Februar ein richtungsweisendes Urteil in einem Streit um unfertige Dachgeschosswohnungen fällen. Im Mittelpunkt steht eine Wohneigentümergemeinschaft (WEG) in Nordrhein-Westfalen, deren Mitglieder die Fertigstellung der nach der Insolvenz des Bauunternehmens liegengebliebenen Bauarbeiten einfordern. Zur Debatte steht, ob die Gemeinschaft die Finanzierung und den Einbau der noch ausstehenden, nicht tragenden Bauteile übernehmen muss, die nach dem Konkurs des Unternehmens unvollendet blieben.
Beteiligt ist die Wohneigentümergemeinschaft, die die Interessen der Hausbewohner vertritt. Die Eigentümer der Dachgeschosswohnungen argumentieren, dass noch fehlende Elemente wie Innenwände, Heizkörper, Rohrleitungen, Elektroleitungen und Dachflächenfenster von der WEG fertiggestellt werden müssen. Diese Arbeiten waren zum Zeitpunkt der Insolvenz des Bauunternehmens während der Bauphase nicht abgeschlossen worden.
Die Entscheidung des BGH wird klären, welche Verantwortung Wohneigentümergemeinschaften tragen, wenn Baufirmen Projekte unvollendet zurücklassen. Fällt das Urteil zugunsten der Wohnungseigentümer aus, könnte die WEG gezwungen sein, die fehlenden Ausstattungen zu finanzieren und einzubauen. Bestätigt das Gericht hingegen die Position der Gemeinschaft, müssten die Eigentümer selbst für die Fertigstellung aufkommen – mit möglichen weiteren Verzögerungen oder zusätzlichen Kosten.