12 February 2026, 05:24

BGH entscheidet über Zulässigkeit von Online-Arztdiensten ohne persönlichen Kontakt

Ein Mann und eine Frau sitzen auf einem Stuhl, wobei der Mann einen Stock hält, vor einem Fenster mit einem Vorhang; Text unten lautet "Der Patient Arzt"

Bundesgerichtshof prüft Werbung für Telemedizin-Behandlung von Erektionsstörungen durch irische Ärzte - BGH entscheidet über Zulässigkeit von Online-Arztdiensten ohne persönlichen Kontakt

Bundesgerichtshof prüft umstrittenen Fall zu Online-Arztdiensten

Am Donnerstag um 9:00 Uhr wird sich der Bundesgerichtshof (BGH) mit einem brisanten Fall befassen. Im Mittelpunkt der Verhandlung steht die Frage, ob ein Online-Unternehmen medizinische Diagnosen und Rezepte rechtmäßig bewerben darf – und zwar ohne persönlichen Arztbesuch. Eine Verbraucherschutzorganisation hat die Geschäftspraktiken des Unternehmens angefochten, was zu einem viel beachteten Rechtsstreit führte.

Auslöser des Verfahrens war eine Klage der Verbraucherschützer gegen einen digitalen Dienst, der ärztliche Behandlungen über Online-Fragebögen vermittelt. Patienten, darunter auch solche mit erektiler Dysfunktion, füllen Formulare aus und erhalten daraufhin private Rezepte von in Irland ansässigen Ärzten. Diese werden dann an eine Partnerapotheke weitergeleitet, die die Medikamente ausstellt und zustellt.

Das Oberlandesgericht München hatte dem Unternehmen bereits untersagt, für seine Dienste zu werben. Allerdings ließ sich in den Urteilen von 2023 keine konkrete rechtliche oder medizinische Bewertung der Arzt-Patienten-Beziehung in solchen Fällen finden. Nun wird der BGH die Münchner Entscheidung (Aktenzeichen: I ZR 118/24) überprüfen und klären, ob das Geschäftsmodell des Unternehmens mit deutschem Recht vereinbar ist.

Kern der Auseinandersetzung ist, ob Ferndiagnosen und ausländische Rezepte den geforderten medizinischen Standards entsprechen. Das Urteil könnte richtungsweisend für den Betrieb von bild online-, tonline- und spiegel online-Gesundheitsdiensten in Deutschland werden.

Die Entscheidung des BGH wird zeigen, ob rein digitale Arztkonsultationen und grenzüberschreitende Rezepte nach deutschem Recht zulässig sind. Zudem könnte sie Auswirkungen darauf haben, wie ähnliche Anbieter künftig Behandlungen bewerben und durchführen dürfen.