Blauzungenvirus BTV-8 kehrt nach Baden-Württemberg zurück – erste Fälle seit 2019
Ludger RörrichtBlauzungenvirus BTV-8 kehrt nach Baden-Württemberg zurück – erste Fälle seit 2019
Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Baden-Württemberg wiederaufgetaucht – erste Fälle seit 2019
Nach fünfjähriger Abwesenheit ist das Blauzungenvirus vom Serotyp 8 (BTV-8) in Baden-Württemberg wieder aufgetreten. In Berghaupten im Ortenaukreis wurde der Erreger bestätigt – der erste Nachweis seit 2019. Um die Ausbreitung einzudämmen, haben die Behörden nun Bewegungsbeschränkungen und Impfvorgaben eingeführt.
Von 2019 bis 2022 galt in Baden-Württemberg ein strenges Maßnahmenpaket gegen BTV-8, darunter verpflichtende Impfungen in Schutzgebieten, Insektizidbehandlungen und Bewegungsverbote. Die aktuell geltenden Regelungen, Stand 2026, setzen stattdessen auf freiwillige Impfungen, risikobasierte Überwachung und eine verbesserte Vektorkontrolle mithilfe von Drohnen und genetischen Analysen.
Neue Bestimmungen für Tiertransporte Laut den aktualisierten Vorschriften dürfen vollständig geimpfte Tiere innerhalb ihres Immunschutzzeitraums unter bestimmten Auflagen verbracht werden. Nicht geimpfte Tiere müssen zunächst eine Grundimmunisierung erhalten, während zuvor geimpfte Tiere eine jährliche Auffrischungsimpfung benötigen. Jungtiere unter 90 Tagen, die von geimpften Müttern stammen, können unter bestimmten Bedingungen ebenfalls transportiert werden.
Tiere, die diese Kriterien nicht erfüllen, dürfen nur dann bewegt werden, wenn sie vor Insekten als Überträgern geschützt sind und ein negativer PCR-Test vorliegt. Innerhalb Baden-Württembergs gibt es keine generellen Bewegungsbeschränkungen, doch Exporte in andere Länder unterliegen Einschränkungen. Die Schutzmaßnahmen gelten nun in einem Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb im Ortenaukreis – davon sind nahezu alle Landkreise der Region betroffen.
Empfehlung: Doppelte Impfung gegen BTV-3 und BTV-8 Obwohl für BTV-3 keine bundesweiten Beschränkungen gelten, raten die Behörden zur Impfung gegen beide Virustypen. Der Nachweis von BTV-8 beeinflusst insbesondere Rindertransporte, um eine weitere Ausbreitung über die Landesgrenzen Baden-Württembergs hinaus zu verhindern.
Das Wiederauftreten des Erregers im Ortenaukreis hat in ganz Baden-Württemberg umfassende Vorsorgemaßnahmen ausgelöst. Landwirte sind aufgefordert, die Impf- und Bewegungsregeln einzuhalten, um die Auswirkungen des Virus zu begrenzen. Die einheitlichen Vorgaben sollen den Tierbestand schützen, ohne den Handel unnötig zu beeinträchtigen.