19 April 2026, 10:31

BND in der Kritik: Spionage gegen Journalisten vor Verfassungsgericht

Eine Gruppe von Journalisten hält Mikrofone, Kameras und Papiere in der Hand und steht vor einer Menge von Reportern während einer Interview-Session im Freien.

BND in der Kritik: Spionage gegen Journalisten vor Verfassungsgericht

Deutschlands Auslandsnachrichtendienst BND gerät wegen Überwachungspraktiken zunehmend in die Kritik

Der Bundesnachrichtendienst (BND), gegründet 1956 zur Beobachtung der Roten Armee, steht heute im Verdacht, weltweit Journalisten und Medienorganisationen auszuspähen. Eine Klage von sechs investigativen Reportern hat die Debatte nun erneut entfacht.

Der BND wurde 1956 als zentraler Auslandsgeheimdienst der Bundesrepublik eingerichtet. Ursprünglich sollte er Informationen über sowjetische Militäraktivitäten sammeln und mit Verbündeten – vor allem den USA – teilen. Im Laufe der Zeit weitete sich sein Aufgabenbereich deutlich aus.

1968 erhielt der Dienst per Gesetz die Befugnis, zur nationalen Sicherheit Kommunikationsverbindungen abzuhören – unter der Auflage, die Privatsphäre deutscher Bürger nicht zu verletzen. Weitere Ausweitungen der Kompetenzen folgten 1990, 2001 und 2017, wobei die jüngsten Änderungen auch die Überwachung von Ausländern ohne richterlichen Beschluss erlauben.

2013 gerieten die Methoden des BND nach den Enthüllungen Edward Snowdens in die Kritik: Die Leaks zeigten, dass der Dienst an unkontrollierten Überwachungsprogrammen beteiligt war, darunter auch in Kooperation mit der US-amerikanischen National Security Agency (NSA). 2017 berichtete dann Der Spiegel, der BND habe systematisch Medien wie die BBC, Reuters und die New York Times überwacht.

Noch im selben Jahr reichten sechs internationale Journalisten – viele von ihnen investigativ tätig – Verfassungsbeschwerde ein. Ihre Klage argumentiert, die BND-Überwachung verletze die Pressefreiheit und das Recht auf Quellenschutz. Zudem fordern sie eine Modernisierung der Geheimdienstgesetze, die dem digitalen Zeitalter Rechnung trägt, in dem Massen-Datensammlung längst zur Routine geworden ist.

Die "strategische" Überwachung des BND zielt darauf ab, große Datenmengen zu sammeln – auch wenn nicht jeder Ansatz zu konkreten Maßnahmen führt. Kritiker warnen, dass dabei Journalisten und andere Unbeteiligte in die weit gefassten Datennetze geraten könnten.

Nun muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, ob die Praktiken des BND mit deutschem Recht vereinbar sind. Ein Urteil zugunsten der Journalisten könnte Reformen erzwingen, wie Geheimdienste künftig Kommunikationsströme überwachen. Die Entscheidung könnte zudem Maßstäbe setzen für die Abwägung zwischen nationaler Sicherheit und Pressefreiheit im digitalen Zeitalter.

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