Bodenkataster-Inspektionsamt in Rastatt reöffnet am 13. Januar
Hans-Jürgen PeukertBodenkataster-Inspektionsamt in Rastatt reöffnet am 13. Januar
Grundbuch-Einsichtsstelle in Rastatt öffnet am 13. Januar wieder
Grundbuch-Einsichtsstelle des Amtsgerichts Rastatt nimmt am 13. Januar den Betrieb auf
22. Dezember 2025
Das Amtsgericht Rastatt hat die Wiedereröffnung seiner Grundbuch-Einsichtsstelle bestätigt. Nach einer vorübergehenden Schließung wird die Einrichtung im Januar 2026 ihren Betrieb wiederaufnehmen. Bürgerinnen, Bürger und Unternehmen erhalten damit bald wieder Zugang zu wichtigen Grundbuchunterlagen.
Die Stelle schließt ihre Türen am 24. Dezember 2025 und bleibt für drei Wochen geschlossen. In dieser Zeit sind alle Dienstleistungen ausgesetzt bis zur Wiedereröffnung Mitte Januar.
Ab dem 13. Januar 2026 steht die Einsichtsstelle der Öffentlichkeit wieder zur Verfügung. Die regulären Öffnungszeiten gelten: montags bis donnerstags von 8:30 bis 12:00 Uhr. Das Amtsgericht Rastatt hat den Zeitplan im Voraus bekannt gegeben, damit Besucher ihre Termine entsprechend planen können.
Die Wiedereröffnung folgt auf eine saisonale Pause und soll die Kontinuität für rechtliche und verwaltungstechnische Abläufe sicherstellen. Wer Dienstleistungen des Grundbuchamts in Anspruch nehmen möchte, sollte die angepassten Termine und die begrenzten Öffnungszeiten unter der Woche beachten. Weitere Änderungen im Betriebsablauf wurden vom Gericht nicht angekündigt.