31 December 2025, 19:28

Bundesverfassungsgericht bestätigt Bußgeld für Sitzblockade in Freiburg

Eine Gruppe von Menschen protestiert auf einer Straße, hält Plakate, mit Gebäuden, Bäumen und Laternen im Hintergrund unter einem klaren Himmel.

Karlsruhe: Sit-in-Protest soll keine andere Versammlung stören - Bundesverfassungsgericht bestätigt Bußgeld für Sitzblockade in Freiburg

Ein Mann hat seinen juristischen Kampf gegen ein Bußgeld für die Teilnahme an einer Sitzblockade in Freiburg verloren. Deutschlands höchstes Gericht, das Bundesverfassungsgericht, wies seine Verfassungsbeschwerde zurück und bestätigte damit frühere Urteile. Im Mittelpunkt des Falls stand die Frage, ob die Blockade einer umstrittenen Demonstration durch das Versammlungsrecht gedeckt sein kann.

Der Streit begann, als der Mann sich an einer Sitzblockade in Freiburg beteiligte, die sich gegen einen Marsch der Priesterbruderschaft St. Pius X. (SSPX) richtete. Rund 70 Gegendemonstranten blockierten den Zug, der unter dem Motto 'Schutz des ungeborenen Lebens' stattfand. Die Polizei griff ein, räumte die Strecke und entfernte die Protestierenden gewaltsam.

Das Amtsgericht Freiburg verurteilte den Mann später wegen Störung einer rechtmäßigen Versammlung zu einer Geldstrafe. Er legte Berufung ein, doch das Oberlandesgericht Baden-Württemberg bestätigte das Urteil im September 2020. Die Richter argumentierten, dass Sitzblockaden zwar unter die Versammlungsfreiheit fallen, dieses Recht jedoch Grenzen habe – insbesondere dann, wenn es dazu genutzt werde, eine andere genehmigte Veranstaltung zu behindern. Der Mann wandte sich daraufhin an das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe und behauptete, seine Grundrechte seien verletzt worden. Am Mittwoch wies das Gericht seine letzte Beschwerde zurück und bestätigte, dass die Einschränkungen seines Protests rechtmäßig gewesen seien.

Mit dem Urteil ist der Fall abgeschlossen, die ursprüngliche Strafe bleibt bestehen. Zudem wird klargestellt, dass die Versammlungsfreiheit nicht automatisch Handlungen schützt, die gezielt andere rechtmäßige Zusammenkünfte stören. Die Entscheidung schafft damit einen Präzedenzfall für die Behandlung ähnlicher Proteste in Zukunft.