DB-Chef warnt vor Sonderrechten für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Verena KramerDB-Chef warnt vor Sonderrechten für italienischen Bahnkonkurrenten Italo
Der Vorstandsvorsitzende der DB InfraGO, Philipp Nagl, hat Bedenken gegen Pläne geäußert, dem italienischen Bahnbetreiber Italo ab 2028 Sonderrechte für den Zugang zum deutschen Fernverkehrsnetz einzuräumen. Er warnte, dass unklare rechtliche Formulierungen zu jahrelangen Streitigkeiten führen und den Wettbewerb eher behindern als Fahrgästen nutzen könnten.
Nagl kritisierte insbesondere den Vorschlag einer kurzfristigen „Neueinsteiger-Klausel“, die Italo begünstigen solle. Die Rechtsgrundlage für einen solchen Schritt sei höchst unsicher und riskant, so der Manager. Ohne ein solides Regelwerk drohe dem Markt extreme Instabilität.
Das aktuelle System basiert nicht mehr auf den alten, mehrjährigen Verträgen aus dem Jahr 2017, die wegen ihrer Komplexität und rechtlichen Mängel abgeschafft wurden. Zwar wird die neue EU-Kapazitätsverordnung langfristig für klarere Regeln sorgen, doch tritt sie erst 2031 in Kraft. Bis dahin könnte die Gewährung von Trassenzugang für Italo unter fragwürdigen Bedingungen langfristige Probleme schaffen.
Trotz seiner Warnungen betonte Nagl, dass die DB InfraGO neutral bleibe, wenn es darum gehe, welche Unternehmen Züge betreiben. Seine Priorität liege darin, fairen Wettbewerb zu gewährleisten, der letztlich den Fahrgästen zugutekommt.
Nagls Äußerungen unterstreichen die rechtlichen und praktischen Herausforderungen, die mit der Einführung neuer Wettbewerber auf dem deutschen Bahnmarkt verbunden sind. Ohne verbindliche Regelungen bis 2031 bergen Sonderkonditionen für Italo die Gefahr langwieriger Rechtsstreitigkeiten und Marktverwerfungen. Der Fokus, so Nagl, müsse darauf liegen, ein System zu schaffen, das den Reisenden dient.






