Dreijährige Veränderungssperre für Windader-West-Projekt ab April 2026
Hans-Jürgen PeukertDreijährige Veränderungssperre für Windader-West-Projekt ab April 2026
Bau- und Nutzungsstopp für Gebiete im Zusammenhang mit dem Energieprojekt Windader West verhängt
Ab dem 7. April 2026 gilt für Flächen, die mit dem Energieprojekt Windader West verbunden sind, ein dreijähriger Veränderungssperre. Die Maßnahme soll sicherstellen, dass keine baulichen oder nutzungsbedingten Änderungen vorgenommen werden, die den geplanten Stromtrassenkorridor beeinträchtigen oder zu einer künstlichen Steigerung der Bodenpreise führen könnten.
Das Projekt Windader West wird künftig Windenergie von Offshore-Anlagen in der Nordsee zu den wichtigsten Verbrauchszentren in Nordrhein-Westfalen transportieren. Dazu gehören vier Netzanschlusssysteme: Kusenhorst, Rommerskirchen 1, Rommerskirchen 2 sowie Niederrhein.
Während der Sperrfrist sind in den ausgewiesenen Zonen unter anderem der Ausbau von Gebäuden, die Verlegung von Leitungen sowie die Intensivierung der landwirtschaftlichen oder forstwirtschaftlichen Nutzung untersagt. Betroffen sind die Flächen, die auf einer Karte des Regierungsbezirks Münster verzeichnet sind. Diese ist noch bis zum 22. April 2026 online einsehbar.
Der genaue Verlauf der Stromtrasse wird erst im Rahmen des späteren förmlichen Planfeststellungsverfahrens festgelegt. Die Amprion Offshore GmbH plant, den Antrag für den Abschnitt südlich von Heiden im dritten Quartal 2028 einzureichen.
Ziel der Sperre ist es, die benötigten Flächen für die Infrastruktur von Windader West ohne kostspielige Verzögerungen oder Rechtsstreitigkeiten zu sichern. Gleichzeitig soll spekulative Bebauung verhindert werden, die spätere Bauvorhaben erschweren könnte. Die Regelungen gelten bis April 2029 und decken damit die frühen Phasen der Genehmigung und Planung des Projekts ab.






