14 April 2026, 16:33

Ehepaar streamt verbotene russische Sender – jetzt droht Haft wegen Sanktionen

Ein Computerbildschirm mit einer Nachricht "Dieser versteckte Ort wurde beschlagnahmt" und dem Logo der niederländischen Polizei, das ein blaues Schild mit einem weißen Stern zeigt, alles eingerahmt von einem weißen Rand.

Ehepaar streamt verbotene russische Sender – jetzt droht Haft wegen Sanktionen

Ein Ehepaar in Deutschland steht unter Ermittlung, weil es mutmaßlich gegen EU-Sanktionen verstoßen haben soll, indem es gesperrte russische Fernsehkanäle gestreamt hat. Die Behörden in Karlsruhe werfen den beiden vor, seit Anfang 2022 einen IPTV-Dienst betrieben zu haben, über den Sender wie Rossija 1 und RT abrufbar waren. Bei einer Verurteilung droht ihnen eine Haftstrafe von mindestens einem Jahr.

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Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen das Paar eingeleitet. Den Ermittlern zufolge verletzten die Beschuldigten die Sanktionen, indem sie Inhalte von Medien verbreiteten, die in Anhang XV der EU-Verordnung Nr. 833/2014 aufgeführt sind. Der Dienst soll dabei illegale Einnahmen in Höhe von etwa 120.000 Euro generiert haben.

Bei einer Durchsuchungsaktion wurden technische Geräte, Unterlagen sowie 40.000 Euro Bargeld beschlagnahmt. Zudem wurde die Domain des IPTV-Dienstes abgeschaltet. Das Landgericht Karlsruhe hat inzwischen die Konten des Paares gesperrt, um die mutmaßlich illegal erwirtschafteten Gewinne einzuziehen.

Das Zollfahndungsamt Stuttgart bleibt in den laufenden Fall eingebunden. Die Anklage stützt sich auf Paragraf 18 des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes, der die Verbreitung oder Ermöglichung von Inhalten sanktionierter russischer Medienverbote untersagt.

Die Ermittlungen dauern an, während die Behörden die bei den Razzien sichergestellten Beweismittel auswerten. Eine Verurteilung würde für die Beschuldigten eine Mindeststrafe von einem Jahr Haft nach sich ziehen. Der Fall unterstreicht die Bemühungen der Behörden, gegen Umgehungen der EU-Sanktionen gegenüber russischen Medien vorzugehen.

Quelle