01 May 2026, 12:37

EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt

Eine farbcodierte Europakarte aus dem Jahr 2017, die den Geschlechtergleichheitsindex zeigt, mit erklärendem Text auf der linken Seite.

EU führt "Nur Ja heißt Ja" ein – ein Meilenstein gegen sexualisierte Gewalt

Die Europäische Kommission hat eine "Nur Ja heißt Ja"-Resolution verabschiedet, um den Schutz von Opfern sexualisierter Gewalt zu stärken. Dieser Schritt folgt auf jahrelange Debatten und wurde durch viel beachtete Fälle wie den von Gisèle Pelicot beschleunigt. Der neue Standard verlagert den Fokus auf eine ausdrückliche Zustimmung statt lediglich auf das Fehlen einer Ablehnung.

Deutschland hatte sein Sexualstrafrecht bereits 2016 reformiert und das "Nein heißt Nein"-Prinzip eingeführt. Demzufolge wurden sexuelle Handlungen gegen den klar geäußerten Willen einer Person unter Strafe gestellt. Juristen und Aktivisten kritisierten jedoch, dass dieser Ansatz weiterhin Schutzlücken ließ.

Das "Nur Ja heißt Ja"-Modell geht noch einen Schritt weiter: Fehlende ausdrückliche Zustimmung wird nun als klares Zeichen für Nicht-Einwilligung gewertet. Schweigen, mangelnde Begeisterung oder nonverbale Signale können demnach auf fehlende Erlaubnis hindeuten. Mit der Resolution strebt die EU eine einheitliche Herangehensweise in allen Mitgliedstaaten an und ermutigt die Länder, ähnliche Standards zu übernehmen.

Widerstand gegen diese Änderungen kommt vor allem aus konservativen Kreisen. Dennoch haben mehrere europäische Staaten "Nur Ja heißt Ja"-Gesetze bereits umgesetzt oder prüfen deren Einführung. Die Entscheidung der EU spiegelt einen wachsenden Konsens wider, dass in Fällen sexualisierter Gewalt klarere rechtliche Schutzmechanismen nötig sind.

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Die Resolution markiert einen bedeutenden Wandel in der Definition von sexueller Einwilligung im europäischen Recht. Durch die Priorisierung ausdrücklicher Zustimmung soll die Rechtsunsicherheit in entsprechenden Verfahren verringert und Opfer besser geschützt werden. Nun müssen die Mitgliedstaaten prüfen, wie sie ihre nationalen Gesetze an den neuen Standard anpassen können.

Quelle