05 May 2026, 14:58

Ex-Stada-Aktionäre gewinnen Rechtsstreit gegen Bain und Cinven

Schwarzes und weißes Plakat mit Betrugswarnung und Text "Carlsbad Spruud Salt" und begleitendem Logo.

Ex-Stada-Aktionäre gewinnen Rechtsstreit gegen Bain und Cinven

Ein langjähriger Rechtsstreit um die Übernahme von Stada im Jahr 2017 hat kürzlich Urteile zugunsten ehemaliger Aktionäre gebracht. Die Private-Equity-Gesellschaften Bain Capital und Cinven, die ihre Beteiligung im vergangenen September verkauft hatten, sehen sich nun mit Forderungen nach zusätzlichen Entschädigungszahlungen konfrontiert. Die Entscheidungen sind jedoch weiterhin rechtlich anfechtbar und können in weiteren Instanzen angefochten werden.

Im Mittelpunkt des Verfahrens steht Nidda Healthcare, ein Joint Venture von Bain und Cinven, das Stada 2017 übernommen hatte. Während der Verhandlungen mit dem Aktivisteninvestor Elliott gab Nidda eine „unwiderrufliche Zusage“, die Differenz zwischen dem Angebotspreis und einer garantierten Mindestsumme von 74,40 Euro pro Aktie auszugleichen. Diese Verpflichtung steht nun im Fokus mehrerer Klagen.

Das Oberlandesgericht Frankfurt (OLG) hat die Berufung von Nidda Healthcare zurückgewiesen und bestätigt, dass die Ansprüche nicht verjährt seien und grobe Fahrlässigkeit nicht nachgewiesen werden könne. Vor demselben Gericht sind noch 44 weitere Verfahren anhängig, in denen Aktionäre zusätzliche Ausgleichszahlungen fordern. Ein Privatanleger verlangt fast 140.000 Euro zuzüglich Zinsen, während ein in Luxemburg ansässiger Vermögensverwalter eine Nachzahlung von rund 4,7 Millionen Euro für die Differenz einfordert.

Bain und Cinven hatten ihren verbleibenden Anteil von 31 Prozent an Stada im vergangenen September nach acht Jahren Besitz verkauft. Der britische Finanzinvestor CapVest Partners hält nun 68 Prozent des Unternehmens, während das Management 1 Prozent behält. Auch der Bundesgerichtshof (BGH) hat zugunsten der ehemaligen Aktionäre entschieden und damit die Position des OLG Frankfurt gestärkt.

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Die Urteile schaffen zwar einen Präzedenzfall für die noch ausstehenden Verfahren, sind jedoch noch nicht rechtskräftig. Nidda Healthcare behält die Möglichkeit, die Entscheidungen in weiteren Rechtsmitteln anzufechten. Unterdessen drängen die ehemaligen Aktionäre weiterhin auf die Auszahlung der Differenz zwischen dem ursprünglichen Angebot und der zugesicherten Mindestentschädigung.

Quelle