Freiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs zu Bewährung verurteilt
Hans-Jürgen PeukertFreiburger Unternehmer wegen Sozialbetrugs zu Bewährung verurteilt
Ein Unternehmer aus Freiburg ist wegen Betrugs zu einer siebenmonatigen Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Gericht sprach ihn schuldig, Einkünfte aus seinem Transportgewerbe verschwiegen zu haben, während er gleichzeitig Arbeitslosengeld bezog. Über einen Zeitraum von 20 Monaten erzielte er fast 59.000 Euro – doch meldete er diese Einnahmen nicht.
Zwischen September 2021 und Mai 2023 betrieb der Mann ein Transportunternehmen, das rund 59.000 Euro einbrachte. In dieser Zeit erhielt er zudem Leistungen vom Jobcenter. Statt seine Einkünfte zu deklarieren, hielt er sie verborgen.
Die insgesamt verschwiegenen Beträge beliefen sich auf knapp 19.000 Euro. Das Amtsgericht Freiburg urteilte, dass es sich dabei um Betrug handele. Der Angeklagte wurde zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt.
Bundesweite Statistiken zu ähnlichen Betrugsfällen mit falschen Einkommensangaben gegenüber Arbeitsagenturen in den vergangenen drei Jahren lagen nicht vor. Die Suchergebnisse lieferten lediglich allgemeine Arbeitslosenzahlen der Bundesagentur für Arbeit.
Die Bewährungsstrafe bedeutet, dass der Mann nur dann ins Gefängnis muss, wenn er erneut strafbar wird. Sein Fall zeigt die rechtlichen Konsequenzen auf, die drohen, wenn man Einkünfte bei Bezug staatlicher Leistungen nicht angibt. Mit dem Urteil ist das Verfahren nun abgeschlossen.






