22 March 2026, 12:38

Gärtnerei entgeht Strafe trotz Sozialbetrugs – mit teurer Auflage

Schwarz-weiß-Zeichnung einer Fabrik in einem Feld mit Gebäuden, Bäumen und einem Pfahl im Vordergrund, beschriftet mit "The New York State Penitentiary" unten.

Gärtnerei entgeht Strafe trotz Sozialbetrugs – mit teurer Auflage

Ein Gärtereibetrieb im Raum Freiburg ist ohne Anklage davongekommen, nachdem der Inhaber Mitarbeiter nicht angemeldet und Sozialabgaben vorenthalten hatte. Das Verfahren wurde eingestellt – unter der Auflage, 1.800 Euro an eine gemeinnützige Organisation zu zahlen und 10.000 Euro an ausstehenden Beiträgen zu begleichen.

Die Ermittlungen hatten begonnen, nachdem die Polizei bei einer Routinekontrolle zwei nicht gemeldete Beschäftigte entdeckt hatte. Bei weiteren Prüfungen stellte sich heraus, dass der Betreiber über einen Zeitraum von etwa 2,5 Jahren mehrere Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß bei den Sozialversicherungsträgern angemeldet hatte. Zudem passten die im Betrieb verbuchten Umsätze nicht zur Zahl der offiziell gemeldeten Beschäftigten.

Die Staatsanwaltschaft hatte zunächst ein Strafbefehlsverfahren wegen 30 Fällen von Lohnvorenthaltung und -veruntreuung eingeleitet. Das Amtsgericht Freiburg stellte das Verfahren jedoch ein, nachdem der Angeklagte zugestimmt hatte, 1.800 Euro an eine wohltätige Einrichtung zu überweisen. Zudem musste er die 10.000 Euro an rückständigen Sozialversicherungsbeiträgen nachzahlen.

Der Fall wurde nun ohne formelle Verurteilung abgeschlossen. Der Betriebsinhaber muss die vom Gericht festgelegten finanziellen Auflagen erfüllen. Durch die Einigung werden die ausstehenden Abgaben beglichen und eine gemeinnützige Organisation erhält eine Spende.

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