17 June 2026, 17:03

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Schwache

"Brot-Bett-Seife ist nicht von der Reform erfasst"

GEAS-Reform revolutioniert Asylverfahren: Schnellere Abschiebungen und mehr Schutz für Schwache

Deutschland hat mit dem GEAS eine umfassende Reform seines Asylsystems eingeführt. Die Änderungen umfassen strengere Verfahren, neue Überprüfungsmaßnahmen und schnellere Abschiebungen. Gleichzeitig soll die Reform den Schutz für vulnerable Gruppen wie Minderjährige und Menschen mit besonderen Bedürfnissen verbessern.

Künftig durchlaufen alle Asylsuchenden in Deutschland eine bundesweite polizeiliche Erstüberprüfung. Diese beinhaltet die Registrierung, die Abnahme von Fingerabdrücken, Identitätskontrollen sowie eine neu eingeführte Schutzbedarfsprüfung, um unmittelbare Hilfs- und Schutzbedürfnisse zu ermitteln. Vor der Reform wurde eine solche systematische Erfassung von Schutzbedürftigkeit nicht durchgeführt.

Die Neuerungen stärken die Rechte besonders schutzbedürftiger Personen: Minderjährige müssen nun Zugang zu schulischer Bildung erhalten, und nach zwei Monaten wird eine Krankenversicherung bereitgestellt. Allerdings warnt die Justiz vor einer wahrscheinlichen Zunahme von Eilrechtsschutzverfahren. Diese entscheiden, ob Betroffene während des laufenden Asylverfahrens im Land bleiben dürfen.

Beschleunigte Abschiebeverfahren sind nun möglich. Asylsuchende aus Ländern mit einer Schutzquote von unter 20 Prozent werden in einem schnelleren Verfahren bearbeitet – das betrifft über die Hälfte aller Fälle. Sobald eine Entscheidung vorliegt, kann die Abschiebung umgehend vollzogen werden, selbst wenn noch ein Rechtsbehelf anhängig ist. Zudem erlaubt die Reform, Leistungen zu kürzen oder Betroffene ohne Unterkunft zu lassen, wenn ein „Dublin-Beschluss“ vorliegt. Allerdings hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass ein würdevoller Mindeststandard weiterhin gewährleistet sein muss.

Die Reform führt sogenannte „Sekundärmigrationszentren“ ein, in denen die Bewegungsfreiheit eingeschränkt ist und nur grundlegende Versorgungsleistungen angeboten werden. Bundesländer wie Brandenburg, Bayern und Sachsen haben solche Einrichtungen bereits eingerichtet oder planen deren Einführung. Andere Länder, darunter Berlin und Schleswig-Holstein, lehnen die Teilnahme ab.

Die GEAS-Reform bringt tiefgreifende Veränderungen im deutschen Asylverfahren mit sich: Sie beschleunigt Abschiebungen, führt neue Überprüfungsschritte ein und bietet gleichzeitig mehr Schutz für vulnerable Gruppen. Während einige Bundesländer bereits die neuen Zentren umsetzen, beteiligen sich andere nicht an der Maßnahme.

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