05 January 2026, 10:58

Gericht ebnet Weg für Wettbüro trotz Nähe zu Turnhalle in St. Leon-Rot

Kinder beim Skifahren vor einem Spielplatz im Vordergrund, mit drei Kindern und zwei Stühlen in der Mitte und Gebäuden, Bäumen, Bänken, Pfosten und einem Basketballfeld im Hintergrund.

Richterspruch in Baden-Württemberg: Wettbüro in Nähe von Schulsporthalle erlaubt - Gericht ebnet Weg für Wettbüro trotz Nähe zu Turnhalle in St. Leon-Rot

Ein Gericht in Baden-Württemberg hat einen Beschluss gekippt, der die Eröffnung einer Wettannahmestelle in St. Leon-Rot blockiert hatte. Die Landesregierung hatte den Antrag zuvor mit Verweis auf die Nähe zu einer Turnhalle abgelehnt. Die Richter urteilten jedoch, dass die Einrichtung nachmittags nicht ausschließlich von Jugendlichen genutzt wird.

Im Mittelpunkt des Falls stand eine geplante Wettannahmestelle in der Opelstraße 29, unweit einer Turnhalle, die vom Klubsportverein und der Grundschule genutzt wird. Die örtlichen Behörden hatten das Vorhaben zunächst abgelehnt und begründeten dies mit Verstößen gegen Vorschriften zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor Glücksspielgefahren. Die Regelung gilt speziell für Personen ab zwölf Jahren.

Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Turnhalle am Nachmittag nicht nur von jungen Menschen frequentiert wird. Dies führte zur Entscheidung zugunsten des Wettbüro-Betreibers. Allerdings bleibt das Urteil vorläufig, da noch Berufung beim Verwaltungsgericht Baden-Württemberg eingelegt werden kann.

Mit dem Beschluss kann die Wettannahmestelle vorerst eröffnet werden – sofern eine mögliche Berufung nicht erfolgreich ist. Ausschlaggebend für die Richter war die gemischte Nutzung der Turnhalle, nicht allein ihre räumliche Nähe. Das endgültige Ergebnis hängt davon ab, ob weitere rechtliche Schritte eingeleitet werden.