Gericht erlaubt umstrittene Lagerung von Atommüll im Baden Airpark
Ludger RörrichtVGH bestätigt Lagerung von Atommüll in Philippsburg - Gericht erlaubt umstrittene Lagerung von Atommüll im Baden Airpark
Gericht bestätigt Lagerung von Atommuell in Baden Airpark
VGH bestätigt Lagerung von hochradioaktivem Abfall in Baden Airpark
VGH gibt grünes Licht für Atommuell-Lagerung in Baden Airpark
- Dezember 2025, 11:32 Uhr
Ein Gericht in Baden-Württemberg hat die weitere Lagerung von hochradioaktivem Abfall im Zwischenlager Baden Airpark genehmigt. Die Entscheidung fällt nach Klagen lokaler Gruppen, darunter auch der Stadt Baden Airpark selbst. Zwar darf die Lagerung fortgesetzt werden, doch das Urteil verlangt gleichzeitig strengere Sicherheitsvorkehrungen am Standort.
Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) wies Klagen ab, die sich gegen Genehmigungen des Bundesamts für kerntechnische Entsorgung richteten. Zu den Hauptklägern zählte die Stadt Baden Airpark, die argumentierte, die Lagerung von Brennelementen berge ein unzulässig hohes Risiko radioaktiver Freisetzungen. Besonders kritisiert wurden mögliche Angriffe, Terroranschläge oder Sabotageakte, die im Genehmigungsverfahren nach Ansicht der Kläger nicht ausreichend berücksichtigt worden seien.
Das Urteil erlaubt zwar die weitere Nutzung des Zwischenlagers, verpflichtet die Behörden jedoch zu Nachbesserungen bei der Sicherheit. Die 106 Behälter auf dem Gelände – darunter die besonders stabilen Castor-Behälter – bleiben vorerst unter verschärfter Aufsicht vor Ort. Sollte Berufung eingelegt werden, könnte der Fall noch einmal juristisch überprüft werden.