24 June 2026, 00:26

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Ulmen triumphiert über 'Der Spiegel' vor Gericht

Gericht stoppt Spiegel-Berichte über Christian Ulmen im Deepfake-Skandal

Das Hanseatische Oberlandesgericht hat eine einstweilige Verfügung gegen Der Spiegel im Zusammenhang mit einem Deepfake-Skandal um den Schauspieler Christian Ulmen erlassen. Dem Magazin ist es nun untersagt, bestimmte Vorwürfe über seine angebliche Beteiligung an der Erstellung KI-generierter Fake-Pornografie zu veröffentlichen. Das Urteil folgt auf einen Rechtsstreit, der Anfang dieses Jahres begann.

Ulmen hatte im April erstmals vor dem Landgericht Hamburg rechtliche Schritte gegen Der Spiegel eingeleitet. Im Mai entschied das Gericht, dass die Berichterstattung des Magazins über die Deepfake-Vorwürfe rechtlich zulässig sei. Das Oberlandesgericht hat nun jedoch Teile dieser Berichterstattung eingeschränkt.

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Dem Magazin ist es untersagt, den Eindruck zu erwecken, Ulmen habe KI-generierte Pornografie mit seiner Ex-Frau, der Schauspielerin Collien Fernandes, erstellt und verbreitet. Zudem darf es keine Zitate aus einer privaten E-Mail veröffentlichen, die Ulmen an seinen Verteidiger geschickt hatte, da diese in den „höchstpersönlichen Lebensbereich“ fallen.

Fernandes wirft Ulmen vor, die gefälschten Videos produziert und in ihrem Namen Social-Media-Profile eingerichtet zu haben. Sie behauptet, er habe sie in Telefonaten imitiert und mit anderen sexuelle Gespräche geführt. Trotz dieser Anschuldigungen sah das Gericht keine ausreichenden Beweise für die Behauptungen von Der Spiegel.

Das Magazin bleibt jedoch frei, über Fernandes’ Vorwürfe der körperlichen Misshandlung durch Ulmen zu berichten. Die Staatsanwaltschaft Potsdam ermittelt derzeit wegen dieser Vorwürfe zu häuslicher Gewalt.

Ulmens Anwälte argumentierten, die Berichterstattung von Der Spiegel habe eine übermäßige Medienberichterstattung und eine undifferenzierte öffentliche Debatte ausgelöst. Unterdessen kündigte Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) Pläne an, das Strafrecht gegen nicht einvernehmliche sexualisierte Deepfakes und „digitale sexualisierte Gewalt“ zu verschärfen.

Die Entscheidung des Gerichts beschränkt Der Spiegel darin, bestimmte Vorwürfe im Deepfake-Fall zu wiederholen. Die Staatsanwaltschaft prüft die Vorwürfe der häuslichen Gewalt weiterhin separat. Das Urteil unterstreicht die anhaltenden rechtlichen und politischen Diskussionen über digitalen Missbrauch und den Schutz der Privatsphäre.

Quelle