Grenzbeamte finden unerlaubte Softair-Pistole bei Routinekontrolle in Kehl
Hans-Jürgen PeukertGrenzbeamte finden unerlaubte Softair-Pistole bei Routinekontrolle in Kehl
Routine-Kontrolle an der Kehl-Europabrücke führt zur Beschlagnahmung einer Waffe
Bei einer routinemäßigen Grenzkontrolle am Grenzübergang Kehl-Europabrücke wurde eine Waffe sichergestellt. Am Montagabend, dem 26. Januar 2026, stoppten Beamte der Bundespolizei einen 27-jährigen Autofahrer, der aus Frankreich einreiste. Der Vorfall zog rechtliche Konsequenzen nach sich, nachdem die Beamten in seinem Fahrzeug eine nicht genehmigte Schusswaffe entdeckten.
Der Mann war auf dem Weg nach Deutschland, als die Polizisten eine standardmäßige Kontrolle durchführten. Während der Überprüfung legte er einen französischen Personalausweis vor, doch die Situation spitzte sich zu, als die Beamten sein Auto genauer untersuchten.
Unter dem Fahrersitz fanden sie eine frei zugängliche Softair-Pistole. Die Waffe wurde umgehend beschlagnahmt. Gegen den Fahrer wurde wegen Verstößen gegen das deutsche Waffengesetz Anzeige erstattet, da das Führen solcher Gegenstände ohne entsprechende Genehmigung verboten ist.
Der Fall wurde dokumentiert, und dem Mann drohen nun mögliche Strafen nach deutschem Recht. Die beschlagnahmte Pistole bleibt vorerst in Polizeigewahrsam. Solche Grenzkontrollen werden im Rahmen der routinemäßigen Sicherheitsmaßnahmen weiterhin durchgeführt.