Grüne reformieren Satzung nach Belästigungsskandal um Gelbhaar
Die Grünen haben eine neue Satzung eingeführt, um sexuelle Belästigung in den eigenen Reihen zu bekämpfen. Der Schritt erfolgt nach einem Jahr der kritischen Prüfung, das durch einen viel beachteten Fall mit einem ehemaligen Kandidaten ausgelöst wurde. Die Partei will damit Verfahren klarer regeln und vergangene Fehler vermeiden.
Vor einem Jahr hatte eine interne Kommission die Behandlung des Falls Gelbhaar durch die Partei scharf kritisiert. Damals wurde festgestellt, dass das damalige Ombudsverfahren an klaren Definitionen und rechtstaatlichen Standards mangelte. Zudem war das Verfahren für politische Zwecke missbraucht worden, wodurch Gelbhaar sich nicht angemessen verteidigen konnte.
Gelbhaar war 2021 als Direktkandidat im Berliner Bezirk Pankow für die Bundestagswahl gesperrt worden, nachdem Belästigungsvorwürfe gegen ihn erhoben worden waren. Die neue Satzung trennt nun die Aufgaben der internen Gremien deutlicher. Beschwerdeausschüsse konzentrieren sich künftig auf Vermittlung statt auf Sanktionen, während disziplinarische Maßnahmen von Schiedsgerichten behandelt werden.
Die überarbeiteten Regeln enthalten Schutzvorkehrungen gegen Interessenkonflikte und garantieren Vertraulichkeit. Bei möglichen Straftaten werden Betroffene an externe Beratungsstellen verwiesen und über ihre rechtlichen Möglichkeiten aufgeklärt.
Die neue Satzung der Grünen legt klare Zuständigkeiten für die verschiedenen internen Gremien fest und stärkt den Schutz der an Beschwerdeverfahren Beteiligten. Die Änderungen folgen den Empfehlungen, die die Kommission nach der Aufarbeitung des Falls Gelbhaar ausgearbeitet hatte.
