Hamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Hans-Jürgen PeukertHamburger Gericht verurteilt Mann wegen homophober Beleidigungen in der U-Bahn
Ein Hamburger Gericht hat einen Mann wegen homophober Beleidigungen und Bedrohungen verurteilt, nachdem er einen anderen Fahrgast in der U-Bahn angegriffen hatte. Michael W. wurde zu einer Geldstrafe von 1.200 Euro verurteilt, weil er Tibor P. mit abwertenden Schimpfwörtern wie "Seuche", "Krankheit" und "Schwuchtel" beleidigt hatte. Der Vorfall wirft ein Schlaglicht auf die anhaltenden Probleme mit queerenfeindlichen Hassverbrechen in Deutschland.
Die Auseinandersetzung ereignete sich in einem U-Bahn-Waggon in Hamburg, wo Michael W. Tibor P. verbal attackierte. Er verspottete die Lackschuhe des Opfers und überhäufte ihn mit Beleidigungen wegen seiner sexuellen Orientierung. Ein Zeuge griff ein, stellte sich W.s Verhalten entgegen und zeigte Solidarität mit Tibor P.
Während des Prozesses räumte Michael W. ein, die herabwürdigenden Äußerungen getroffen zu haben. Zudem entschuldigte er sich bei Tibor P., der die Entschuldigung annahm. Dennoch zog das Gericht bei der Urteilsfindung W.s Vorstrafen in Betracht. Der Richter verhängte die Geldstrafe in 150 Tagessätzen.
Tibor P. schilderte später, sich durch die Attacke überfordert und gedemütigt gefühlt zu haben. Er bedankte sich tiefgründig bei den Zeugen, die eingriffen, und betonte, dass deren Unterstützung in der Folgezeit entscheidend für ihn gewesen sei.
Der Fall reiht sich in die statistisch erfassten queerenfeindlichen Straftaten in Deutschland ein – allein im vergangenen Jahr wurden 2.048 solche Delikte registriert. Während Michael W. eine finanzielle Strafe auferlegt wurde, blickt Tibor P. nun mit dem Rückhalt derer nach vorne, die zu ihm standen. Das Urteil unterstreicht die rechtlichen Konsequenzen für diskriminierendes Verhalten im öffentlichen Raum.






