Jurist Frister fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze in Deutschland
Gabor HethurJurist Frister fordert Reform der Schwarzfahrer-Gesetze in Deutschland
Rechtsexperte Helmut Frister kritisiert Deutschlands Regelungen zu Schwarzfahren
Der Juraprofessor Helmut Frister hat sich zu den deutschen Gesetzen gegen Schwarzfahren geäußert und moniert, dass die aktuellen Strafen grundlegende rechtsstaatliche Prinzipien verletzen. Zwar lehnt er eine vollständige Abschaffung des Gesetzes ab, doch plädiert er dafür, dass nur schwere Verstöße strafrechtlich verfolgt werden sollten.
Frister verwies darauf, dass jeder vierte Ersatzfreiheitsstrafe in Deutschland auf Schwarzfahren zurückgeht. Dies sehe er als Beleg dafür, dass die Justiz mit Bagatelldelikten überlastet sei. Seine Kritik richtet sich vor allem gegen Paragraf 265a des Strafgesetzbuchs, der seiner Ansicht nach das Strafrecht nicht als letztes Mittel einsetze.
Eine Herabstufung des Schwarzfahrens zu einer bloßen Ordnungswidrigkeit lehnt Frister ab. Gleichzeitig spricht er sich aber auch gegen eine komplette Streichung des Gesetzes aus. Stattdessen schlägt er vor, die Regelung so zu reformieren, dass sie sich auf tatsächlich verwerfliches Verhalten konzentriert.
Laut Frister sollte einfaches Schwarzfahren – etwa das Fahren ohne Ticket, aber ohne Sperren zu überwinden – nicht als Straftat gewertet werden. Dennoch hält er an der Möglichkeit strafrechtlicher Konsequenzen bei Schwarzfahren im Fernverkehr fest, das 2024 immerhin jeden achten gemeldeten Fall ausmachte.
Fristers Position vereint Reformwillen mit konsequenter Durchsetzung: Er fordert strengere Maßstäbe für Strafverfolgung, will aber bei schweren Verstößen weiterhin abschreckende Sanktionen beibehalten. Ziel ist es, die Gerichte zu entlasten, ohne Anreize für vorsätzliches Schwarzfahren zu beseitigen.






