Landeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Hans-Jürgen PeukertLandeswahlausschuss entscheidet über Zulassung zur Abgeordnetenhauswahl
Der Landeswahlausschuss kommt am kommenden Mittwoch zusammen, um zu entscheiden, welche politischen Gruppierungen an der anstehenden Wahl zum Abgeordnetenhaus teilnehmen dürfen. In der Sitzung wird über den offiziellen Parteistatus verschiedener Vereine vor der Abstimmung entschieden. Die Beratungen beginnen um 10:00 Uhr im Louise-Schroeder-Saal des Roten Rathauses.
Hauptaufgabe des Gremiums ist es zu prüfen, ob politische Vereinigungen als Parteien für die Abgeordnetenhauswahl anerkannt werden. Diese Entscheidung wird die endgültige Liste der Teilnehmer für die Wahl am 20. September festlegen, bei der gleichzeitig auch die Bezirksverordnetenversammlungen gewählt werden.
Die Sitzung ist öffentlich, der Zutritt ist solange möglich, wie Plätze verfügbar sind. Selbst wenn einige Gruppierungen keinen Parteistatus erhalten, können sie weiterhin als Wählergruppen an den Bezirkswahlen teilnehmen.
Das Ergebnis der Beratungen wird klären, welche Gruppen als Parteien zur Abgeordnetenhauswahl antreten dürfen. Die Wahl selbst findet am 20. September statt – parallel zu den Abstimmungen für die Bezirksverordnetenversammlungen. Nicht anerkannte Vereinigungen behalten die Möglichkeit, bei lokalen Wahlen unter einer anderen Klassifizierung anzutreten.






