Linke spaltet sich: Radikaler Flügel greift Israel als "rassistisches Projekt" an
Hans-Jürgen PeukertLinke spaltet sich: Radikaler Flügel greift Israel als "rassistisches Projekt" an
Eine radikale Strömung innerhalb der Linken hat auf einem jüngsten Parteitag eine umstrittene Resolution durchgesetzt, die Israel angreift. Der Antrag, der dort verabschiedet wurde, bezeichnet das Land als ein "kolonialistisches und rassistisches Projekt" und fordert eine vollständige Ablehnung des Zionismus in der Programmatik der Partei. Unterstützer feierten die Entscheidung anschließend mit einem provokanten Beitrag in den sozialen Medien.
Die Initiative ging von der Landesarbeitsgemeinschaft Klassenkampf (LAG Klassenkampf) aus. Sie reiht sich ein in einen ähnlichen Beschluss, der bereits Anfang dieses Jahres in Niedersachsen gefasst worden war. Beide Texte zeichnen ein scharfes Bild Israels und drängen die Partei dazu, sich von zionistischen Grundsätzen zu distanzieren.
Nach der Abstimmung veröffentlichte die Gruppe auf Instagram eine Karte des Nahen Ostens, auf der der Staat Israel getilgt und durch eine mit palästinensischen Symbolen gefüllte Umrisslinie ersetzt worden war. Neben der manipulierten Karte zeigte der Beitrag eine Friedustaube sowie Hammer und Sichel – ein Symbol, das eng mit der kommunistischen Ideologie verbunden ist.
Verfassungsrechtler zeigen sich besorgt. Sie warnen, die Resolution deute auf eine bedenkliche Abkehr von demokratischen Werten hin. Auch die Verwendung von Hammer und Sichel hat eine Debatte über den wachsenden ideologischen Radikalismus des Flügels ausgelöst.
Die Verabschiedung der Resolution und der anschließende Social-Media-Beitrag haben die innerparteilichen Spannungen der Linken weiter verschärft. Juristische Beobachter verfolgen die Entwicklung mit Sorge und weisen darauf hin, dass solche Positionen die Glaubwürdigkeit der Partei in ihrer Verpflichtung zu demokratischen Prinzipien untergraben könnten. Die Diskussion kreist nun darum, ob der Antrag die gesamte Parteipolitik prägen wird – oder ob er auf den radikalen Flügel beschränkt bleibt.






