Luxemburger zahlt 124.000 Euro Strafe für nicht angemeldeten Ferrari-Einfuhr
Verena KramerLuxemburger zahlt 124.000 Euro Strafe für nicht angemeldeten Ferrari-Einfuhr
Ein 60-jähriger Luxemburger wurde mit einer Strafe von über 124.000 Euro belegt, weil er einen nicht angemeldeten Ferrari nach Deutschland eingeführt hatte. Der Vorfall ereignete sich Anfang September bei einer routinemäßigen Zollkontrolle am Grenzübergang Konstanz – Paradiesertor. Die Behörden verzeichneten zudem einen Anstieg ähnlicher Fälle in der Region.
Der Fahrer war mit dem in der Schweiz zugelassenen Ferrari auf dem Weg nach Deutschland unterwegs gewesen. Das Fahrzeug, dessen Wert auf etwa 207.000 Euro geschätzt wird, war nicht ordnungsgemäß importiert worden. Vor Ort zahlte der Mann 64.000 Euro an Einfuhrabgaben sowie eine Strafe von 60.000 Euro, bevor er seine Fahrt fortsetzen durfte.
Gegen ihn wurde später ein steuerstrafrechtliches Verfahren eingeleitet. Der Fall ging anschließend an das Hauptzollamt Karlsruhe zur weiteren Bearbeitung.
Zwischen Januar und Juni 2025 stellten Zollbeamte im Bezirk Singen 26 Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen fest. Der Gesamtwert dieser Autos belief sich auf über 230.000 Euro, wobei Einfuhrabgaben in Höhe von rund 71.500 Euro fällig gewesen wären. Im selben Zeitraum wurden zudem 38 weitere Fahrzeuge ohne Nachweis über die Entrichtung der Abgaben entdeckt, deren Wert auf über 330.000 Euro geschätzt wurde. Die ausstehenden Abgaben in diesen Fällen summierten sich auf mehr als 165.000 Euro.
Offizielle Zahlen zur Gesamtzahl der von der Singener Zollbehörde beschlagnahmten Fahrzeuge mit Nicht-EU-Kennzeichen liegen für diesen Zeitraum nicht vor. Die einzigen verfügbaren Daten stammen aus dem März 2026 und beziehen sich auf eine separate Polizeiaktion auf der Autobahn A8 bei Gruibingen, bei der Beamte der Polizeidirektion Mühlhausen gestohlene Fahrzeuge sicherten.
Der Fall des Luxemburgers unterstreicht die verschärften Kontrollen bei nicht deklarierten Fahrzeugimporten. Die Zollbehörden überwachen weiterhin den grenzüberschreitenden Verkehr, um die Einhaltung von Steuer- und Zulassungsvorschriften sicherzustellen. Die verhängten Strafen dienen als Mahnung, welche finanziellen Risiken mit der Missachtung der korrekten Importbestimmungen verbunden sind.






