Mannheim hebt ab 12. Februar die Stallpflicht für Geflügel auf
Ludger RörrichtMannheim hebt ab 12. Februar die Stallpflicht für Geflügel auf
Mannheim hebt ab 12. Februar die Stallpflicht für Geflügel auf
Nach wochenlangen strengen Maßnahmen wegen der Vogelgrippe wird Mannheim die verordnete Stallpflicht für Geflügel am 12. Februar aufheben. In der Stadt wurden bei Wildvögeln keine neuen Fälle mehr nachgewiesen, was die Sorgen lokaler Landwirte und Geflügelhalter mildert.
Die Beschränkungen waren eingeführt worden, nachdem Ausbrüche der Geflügelpest heimische Bestände bedroht hatten. Die Behörden beobachteten verdächtige Todesfälle bei Wildvögeln genau, doch aktuelle Tests bestätigten, dass es in Mannheim keine weiteren Infektionen gibt. Dies ermöglichte es den Verantwortlichen, ein Ende der Stallpflicht festzulegen.
In anderen Regionen bleiben Risiken bestehen Trotz der Lockerungen in Mannheim gelten in anderen Gebieten weiterhin Einschränkungen. In Rheinland-Pfalz bleibt die Stallpflicht im Kreis Trier-Saarburg bis zum 20. März bestehen. Verlängerungen gibt es auch entlang des Rheins, etwa in den Landkreisen Ortenau und Ludwigsburg, wo die Anordnungen bis zum 12. Februar gelten. Im brandenburgischen Landkreis Ostprignitz-Ruppin wurde erst am 9. Februar ein neuer Ausbruch gemeldet – allein im Januar gab es in deutschem Geflügel 22 bestätigte Fälle.
Geflügelhalter in Mannheim werden dennoch aufgefordert, weiterhin strenge Biosicherheitsmaßnahmen einzuhalten. Dazu gehören die Desinfektion von Geräten und die Einschränkung von Besucherzutritten, um künftige Ausbrüche zu verhindern.
Vorsichtige Rückkehr zur Normalität – aber bundesweit weiterhin angespannt Die Aufhebung der Beschränkungen in Mannheim bedeutet für die lokalen Landwirte eine vorsichtige Rückkehr zum Alltag. Doch die Gesamtlage in Deutschland bleibt instabil: Einige Regionen verlängern oder führen die Stallpflicht erneut ein. In den kommenden Monaten werden Wachsamkeit und konsequente Biosicherheit entscheidend bleiben.