Medikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – BMG verlängert Rabatte für Arzneimittel
Gabor HethurMedikamentenpreise bleiben bis 2026 gedeckelt – BMG verlängert Rabatte für Arzneimittel
Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) hat die Preisdeckelung und die verpflichtenden Herstellerrabatte für verschreibungspflichtige Medikamente bis 2026 verlängert. Mit der Maßnahme sollen die Arzneimittelkosten unter Kontrolle gehalten und gleichzeitig der Zugang zu lebenswichtigen Behandlungen sichergestellt werden. Gleichzeitig wurden Anpassungen vorgenommen, um Engpässe bei kritischen Medikamenten zu vermeiden.
Durch die Preisdeckelung und Rabatte konnten die gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV) im Jahr 2024 bereits 2,19 Milliarden Euro einsparen. Ohne diese Regelung würde der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz für Versicherte im Jahr 2026 auf 2,9 % steigen. Das BMG betont, dass die anhaltende Entlastung notwendig sei, um die Beitragssätze zu stabilisieren.
Ein im Juli 2018 eingeführter Inflationsausgleichsmechanismus entlastet die Pharmahersteller teilweise. Dadurch verringerte sich ihre finanzielle Belastung im Jahr 2025 um 170 Millionen Euro, für 2026 wird eine Entlastung von 79 Millionen Euro erwartet. Unternehmen können zudem von den gesetzlichen Rabatten befreit werden, wenn die Preisdeckelung eine unzumutbare Härte darstellt.
Bestimmte Ausnahmen gelten gemäß dem Arzneimittel-Lieferengpassvermeidungs- und -verbesserungsgesetz (ALVVG). So dürfen die Basspreise für Kinderarzneimittel und versorgungsrelevante Medikamente um bis zu 50 % steigen. Zudem wurde die Preisdeckelung für Immunglobuline gelockert, um Lieferengpässe zu verhindern.
Für neu eingeführte Medikamente, die unter §130a Absatz 3a des Sozialgesetzbuchs V (SGB V) fallen, können weiterhin Preise mit dem GKV-Spitzenverband verhandelt werden. Dies ermöglicht Flexibilität bei innovativen Therapien, während die Gesamtkosten kontrolliert bleiben.
Die verlängerte Preisdeckelung und die Rabatte helfen, die Gesundheitskosten für Versicherte tragbar zu halten. Pharmahersteller erhalten jedoch weiterhin teilweise Entlastung durch Inflationsausgleiche und Befreiungsmöglichkeiten. Die Maßnahmen zielen darauf ab, Bezahlbarkeit und eine stabile Arzneimittelversorgung in Einklang zu bringen.






