Neue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Ludger RörrichtNeue EU-Regel: Ab Juni muss ein Kündigungsbutton auf Websites erscheinen
Ab dem 19. Juni ändert eine neue EU-Regelung, wie Online-Verträge gekündigt werden können. Unternehmen müssen dann auf ihren Websites einen deutlich sichtbaren „Kündigungsbutton“ anzeigen. Die Vorschrift gilt für online verkaufte Waren, digitale Dienstleistungen und Finanzprodukte.
Die Maßnahme geht auf eine EU-Richtlinie zurück, die die Mitgliedstaaten in nationales Recht umsetzen müssen. Deutschland hat dies bereits getan und den Button für Verträge unter seiner Zuständigkeit verpflichtend eingeführt. Andere EU-Länder werden folgen, sobald sie die Richtlinie auf nationaler Ebene umsetzen.
Der Button muss leicht auffindbar und klar beschriftet sein, etwa mit dem Text „Vertrag kündigen“. Er soll genauso zugänglich sein wie der ursprüngliche Prozess zum Abschluss des Vertrags. Nach dem Anklicken müssen Verbraucherinnen und Verbraucher umgehend eine Bestätigung per E-Mail oder in einem anderen speicherbaren Format erhalten.
Fehlt der Button, kann sich die Widerrufsfrist verlängern. Statt der üblichen 14 Tage könnten Verbraucher dann bis zu 12 Monate und 14 Tage Zeit haben, um den Vertrag zu kündigen.
Ziel der Regelung ist es, Online-Kündigungen für Verbraucher zu vereinfachen. Unternehmen müssen die Vorgaben bis zum Stichtag erfüllen, um verlängerte Widerrufsfristen zu vermeiden. Das Recht, innerhalb von 14 Tagen vom Vertrag zurückzutreten, bleibt im neuen System unverändert bestehen.






