Neue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen lösen Streit über soziale Gerechtigkeit aus
Verena KramerNeue Grundsicherung 2023: Härtere Sanktionen lösen Streit über soziale Gerechtigkeit aus
Deutschlands neues Grundsicherungssystem tritt am 1. Juli 2023 in Kraft. Die Reform führt strengere Sanktionen ein, darunter den vollständigen Entzug von Leistungen bei versäumten Terminen im Jobcenter. Kritiker werfen der Regierung vor, damit besonders schutzbedürftige Gruppen unfair zu bestrafen.
Die Bundesregierung hat das Prinzip der „Vermittlungsvorrangigkeit“ wieder eingeführt, das eine schnelle Arbeitsvermittlung über Qualifizierungsmaßnahmen stellt. Als Rechtfertigung beruft sie sich auf die „Erreichbarkeitsklausel“ im Sozialgesetzbuch II und wendet die „Nicht-Erreichbarkeitsvermutung“ auf Personen an, die sich nicht beim Jobcenter melden.
Nach den neuen Regeln kann das dreimalige Nichterscheinen zu einem vollständigen Leistungsentzug führen – inklusive der Übernahme von Wohnkosten. Die bekannte Kritikerin Helena Steinhaus bezeichnet dies als verfassungswidrig und betont, dass die Maßnahmen Familien unverhältnismäßig hart treffen: „Jede dritte Sanktion betrifft Kinder.“ Zudem moniert sie, dass das System nicht zwischen Arbeitsunfähigen und Arbeitsunwilligen differenziere.
Steinhaus’ Organisation kündigt an, die Reform gerichtlich anzufechten. Angesichts der langen Verfahren verweist sie auf das Beispiel der Hartz-IV-Sanktionen, deren Verfassungswidrigkeit erst nach 17 Jahren festgestellt wurde. Die Regierung hält dagegen, dass die verschärften Strafen ausschließlich Arbeitverweigerer treffen sollen.
Das neue System ermöglicht nun Sanktionen von bis zu 100 Prozent der Leistungen. Mit Klagen ist zu rechnen – Gegner argumentieren, die Maßnahmen verletzten grundlegende Verfassungsrechte. Die Reform markiert einen tiefgreifenden Wandel in der deutschen Sozialpolitik.






