03 May 2026, 08:43

Neue Regeln für Apotheken: So ändert sich die Rezeptabwicklung bei Unfallversicherten

Alte deutsche Visitenkarte mit einer Abbildung von einem Paar Handschuhe und gedrucktem Text.

Neue Regeln für Apotheken: So ändert sich die Rezeptabwicklung bei Unfallversicherten

Neue Regelungen im Arzneimittelversorgungsvertrag legen fest, wie Apotheken Rezepte für Patienten mit gesetzlicher Unfallversicherung abwickeln müssen. Die Änderungen betreffen die Medikamentenkosten, Notfalldienste sowie die Auswahl kostengünstiger Arzneimittel. Patienten mit Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten werden künftig deutliche Unterschiede bei der Abrechnung und Bearbeitung ihrer Behandlungen feststellen.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Vertrag gibt Apotheken klare Vorgaben für die Abgabe von Medikamenten an Versicherte der Berufsgenossenschaft (BG), dem Träger der gesetzlichen Unfallversicherung. Laut §4 müssen Apotheken stets das preiswerteste verfügbare Arzneimittel bevorzugen. Bisher wurden jedoch noch keine Rabattverträge mit Herstellern abgeschlossen, sodass die Auswahl weiterhin in einer Übergangsphase bleibt.

Wird ein Medikament unter seinem Markennamen verordnet, ist die Apotheke verpflichtet, genau dieses Produkt abzugeben. Ist dies aus praktischen oder pharmazeutischen Gründen nicht möglich, darf sie auf das nächstgünstige Alternativpräparat ausweichen. Für die verordneten Behandlungen fallen für die Patienten keine Zuzahlungen an – allerdings können Mehrkosten anfallen, wenn ein Medikament den Festbetrag überschreitet.

Auch die Notfallversorgung unterliegt den neuen Bestimmungen. Apotheken dürfen der BG Rezepte in dringenden Fällen in Anspruch stellen, die außerhalb der regulären Öffnungszeiten ausgestellt wurden – definiert als 20:00 bis 6:00 Uhr an Werktagen und sonntags sowie ab 14:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen oder am 24. und 31. Dezember, sofern diese auf einen Werktag fallen. Der Vertrag sichert damit die Kostenübernahme für Medikamente, Verbandsmaterial und Hilfsmittel bei arbeitsbedingten Verletzungen oder Erkrankungen.

Ziel der überarbeiteten Vereinbarung ist es, die Arzneimittelversorgung für Unfallversicherte effizienter zu gestalten und gleichzeitig die Kosten zu kontrollieren. Apotheken müssen nun Preisbewusstsein mit präziser Rezepturabgabe verbinden – besonders in Notfällen außerhalb der Geschäftszeiten. Während die meisten Behandlungen ohne Zuzahlung bleiben, sind bei teureren Präparaten weiterhin Aufpreise möglich.

Quelle