01 May 2026, 04:39

Neue Steuerregel: Höhere Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025

Plakat, das einen Steuergutschrift von bis zu $7.500 für den Kauf eines neuen oder gebrauchten Elektrofahrzeugs bewirbt, mit einem Bild eines Autos und dem Text.

Neue Steuerregel: Höhere Abschreibung für elektrische Dienstwagen ab Juli 2025

Ab Juli 2024 tritt in Deutschland eine neue Steuerregelung in Kraft, die die Abschreibung von elektrischen Dienstwagen für Unternehmen verändert. Ab dem 1. Juli 2025 können Firmen für qualifizierte Fahrzeuge eine höhere Sonderabschreibung im ersten Jahr geltend machen. Die Maßnahme soll die Anschaffung von Elektroautos in Unternehmensflotten fördern, ist jedoch an bestimmte Bedingungen für Käufe und bestimmte Leasingmodelle geknüpft.

Die Sonderabschreibungsregel, die in § 7 Absatz 2a des Einkommensteuergesetzes (EStG) festgelegt ist, ermöglicht es Unternehmen, im ersten Jahr 75 Prozent des Kaufpreises eines elektrischen Dienstwagens abzuschreiben. In den folgenden fünf Jahren sinken die Abschreibungssätze auf 10 %, 5 %, 5 %, 3 % und schließlich 2 %. Dieses beschleunigte Verfahren gilt jedoch nur für Fahrzeuge, die ab dem 1. Juli 2025 erworben werden.

Die meisten Leasingverträge qualifizieren sich nicht für diesen Steuerbonus, da die Regelung in der Regel nur Kaufgeschäfte abdeckt. Eine Ausnahme bilden jedoch Vollamortisations-Leasingverträge. Bei diesen Verträgen decken die Raten sowohl die Fahrzeugkosten als auch die Finanzierungskosten ab, und das Fahrzeug wird in der Bilanz des Leasingnehmers erfasst. Nach Ablauf der Leasingdauer oder der letzten Rate kann der Leasingnehmer das Auto entweder übernehmen oder verkaufen.

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Mit der Steuervergünstigung sollen Elektrofahrzeuge für Unternehmen finanziell attraktiver werden. Allerdings müssen Firmen sicherstellen, dass ihre Leasing- oder Kaufverträge die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllen, um von den höheren Abschreibungssätzen zu profitieren.

Die neue Abschreibungsmethode wird die anfängliche Steuerlast für Unternehmen verringern, die nach Juli 2025 Elektroautos erwerben. Auch Vollamortisations-Leasingverträge bieten einen Zugang zu der Förderung – vorausgesetzt, das Fahrzeug wird in der Bilanz des Leasingnehmers ausgewiesen. Unternehmen sollten ihre Beschaffungsstrategien überprüfen, um die Regelung optimal zu nutzen.

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