07 May 2026, 02:28

Neues Gesetz: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken

Plakat zur Pflegeschwesterwoche 2020 mit zwei Fotos von Pflegeschwestern links und dem Text "Mitgefühl, Expertise, Vertrauen" rechts sowie einem Logo in der rechten unteren Ecke.

Neues Gesetz: Ärzte übermitteln Rezepte für Pflegeheime direkt an Apotheken

Ein neuer Gesetzentwurf in Deutschland wird es Ärzten ermöglichen, Rezepte für Bewohner von Pflegeheimen direkt an Apotheken zu übermitteln. Die Änderung ist Teil des Apothekenversorgungs-Weiterentwicklungsgesetzes (ApoVWG) der Bundesregierung und soll den Verwaltungsaufwand in Pflegeeinrichtungen verringern. Allerdings bringt die Umstellung auch zusätzliche Kosten und Aufgaben für Arztpraxen mit sich.

Bisher müssen Pflegeheime Rezepte bei Ärzten abholen und an die beliefernde Apotheke weiterleiten. Künftig entfällt dieser Schritt – eine Ersparnis an Zeit und Aufwand für die Einrichtungen. Die Regierung rechnet dadurch mit Einsparungen von rund 5 Millionen Euro für die Pflegeheime.

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Von der Neuregelung betroffen sind etwa 792.000 Bewohner – das sind rund 90 Prozent der 880.000 Pflegeheimbewohner in Deutschland –, deren Einrichtungen Versorgungsverträge mit Apotheken haben. Um die Heime zu informieren, werden technische Sicherheitsvorkehrungen sie über jedes Rezept benachrichtigen, sofern der Bewohner nicht widerspricht.

Doch das neue Verfahren bedeutet Mehrarbeit für die Ärzte. Jede elektronische Verschreibung erfordert eine zusätzliche halbe Minute für Prüfung und Versand, was zu höheren Personalkosten führt. Das Gesundheitsministerium schätzt die Mehrbelastung für die Praxen auf 9,7 Millionen Euro, wovon jedoch 5 Millionen Euro an Einsparungen an anderer Stelle abgezogen werden, sodass eine Nettobelastung von 4,7 Millionen Euro bleibt.

Die Maßnahme ist vorläufig und dient als Übergangslösung, bis die Pflegeheime bis zum 1. Januar 2029 vollständig in den spezialisierten Service integriert sind.

Das Gesetz vereinfacht zwar die Rezeptabwicklung für Pflegeheime, erhöht aber die Arbeitsbelastung für Ärzte. Bei Nettokosten von 4,7 Millionen Euro zeigt die Reform einen Kompromiss zwischen der Entlastung von Verwaltungsaufgaben in Pflegeeinrichtungen und der zusätzlichen Verantwortung für medizinisches Personal. Die vollständige Umstellung auf ein zentralisiertes System ist für 2029 geplant.

Quelle