Neues Standortschutzgesetz 2025: Bis zu 75 Millionen Euro Förderung für energieintensive Betriebe
Hans-Jürgen PeukertNeues Standortschutzgesetz 2025: Bis zu 75 Millionen Euro Förderung für energieintensive Betriebe
Das Standortschutzgesetz 2025 ist als vorübergehendes Förderprogramm für die Jahre 2025 und 2026 in Kraft getreten. Es soll energieintensive Unternehmen unterstützen, indem es einen Teil ihrer indirekten CO₂-Kosten erstattet. Die Europäische Kommission hat bereits die Förderrichtlinien für das Programm genehmigt.
Nach dem neuen Gesetz können berechtigte Unternehmen Zuschüsse von bis zu 75 Prozent ihrer tatsächlichen indirekten CO₂-Belastungen erhalten. Voraussetzung ist, dass die Betriebe pro Standort jährlich mehr als eine Gigawattstunde Strom verbrauchen. Zudem müssen sie mindestens 80 Prozent der erhaltenen Förderung in Maßnahmen zur Energieeffizienz und Dekarbonisierung investieren.
Darüber hinaus sind die Unternehmen verpflichtet, ein Energieaudit durchzuführen oder ein Energie- bzw. Umweltmanagementsystem einzuführen. Die maximale Fördersumme pro Kalenderjahr ist auf 75 Millionen Euro begrenzt. Das Programm gleicht zudem die steigenden Strompreise durch einen Ausgleichsmechanismus teilweise aus.
Weitere Informationen zum Programm finden sich auf der Website der Förderbank aws.
Das Programm bietet finanzielle Entlastung für anspruchsberechtigte Unternehmen in den Jahren 2025 und 2026. Es richtet sich gezielt an energieintensive Betriebe und fördert gleichzeitig Investitionen in Nachhaltigkeit. Mit der Genehmigung der Förderrichtlinien ist der Weg für die geplante Umsetzung frei.






