Peter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmen-Kürzungen für Komponisten
Gabor HethurPeter Ruzicka verklagt GEMA wegen drohender Einnahmen-Kürzungen für Komponisten
Komponist Peter Ruzicka geht rechtlich gegen die GEMA vor
Der Komponist Peter Ruzicka hat Klage gegen die GEMA, die deutsche Verwertungsgesellschaft für Musikurheberrechte, eingereicht. Er wirft der Organisation vor, dass ihre geplanten Reformen die Einnahmen ernsthafter Musikschaffender zerstören und gegen Antidiskriminierungsgesetze verstoßen würden.
Ruzicka hat bei dem Bundeskartellamt Beschwerde eingereicht und fordert eine sofortige Untersuchung sowie einen Stopp der anstehenden Abstimmung über die Änderungen. Die Reformen, die auf der GEMA-Mitgliederversammlung am 6. und 7. Mai 2026 zur Abstimmung stehen, würden die durchschnittlichen Jahreseinnahmen der Komponisten um 70 Prozent kürzen, so Ruzicka. Sein Argument: Solche drastischen Kürzungen würden es aufstrebenden Künstlern unmöglich machen, innerhalb der Organisation Stimmrechte zu erwerben.
In seiner rechtlichen Auseinandersetzung wirft Ruzicka der GEMA vor, den Marktzugang für ernsthafte Musik illegal zu beschränken. Er besteht darauf, dass die Änderungen weder ausreichend begründet noch reversibel seien. Prognosen des Deutschen Komponistenverbandes sowie interne Daten der GEMA scheinen seine Behauptungen zu stützen.
Über die finanziellen Folgen hinaus warnt Ruzicka, dass die Reformen das Überleben der ernsthaften Musik insgesamt bedrohen. Er drängt auf einstweilige Maßnahmen, um die Abstimmung auszusetzen, während das Kartellamt den Fall prüft.
Die Beschwerde liegt nun beim deutschen Wettbewerbsregulierer. Sollte die Klage erfolgreich sein, könnten die Reformpläne der GEMA noch vor ihrer Umsetzung blockiert werden. Das Ergebnis könnte zudem Auswirkungen darauf haben, wie künftig Tantiemen in der Musikbranche verteilt werden.






