Prozess um tödliche Schüsse in Kreuzlingen: Urteil steht bevor
In der Schweiz muss sich ein 51-jähriger Mann wegen der tödlichen Erschießung seines Geschäftspartners vor Gericht verantworten. Die Tat ereignete sich im April 2025 in Kreuzlingen, wo das Opfer von drei Schüssen getroffen wurde. Nun hat das Gericht die Plädoyers gehört; das Urteil wird in dieser Woche erwartet.
Während des Prozesses zeigten die Staatsanwälte Videoaufnahmen eines hitzigen Streits zwischen dem Angeklagten und dem Opfer kurz vor der Schießerei. Zeugenaussagen belasteten den Beschuldigten zusätzlich, und forensische Untersuchungen wiesen später Schmaßspuren an seinen Händen nach.
Die Staatsanwaltschaft fordert eine 15-jährige Haftstrafe wegen vorsätzlicher Tötung. Der Anwalt der Opferfamilie plädierte hingegen auf Mord und argumentierte, die Tat sei geplant gewesen. Die Verteidigung wies dies jedoch zurück und erklärte, die Voraussetzungen für einen Mord seien "offensichtlich nicht erfüllt". Stattdessen schlug sie eine mildere Strafe von fünf Jahren vor.
Zuvor hatte das Gericht Anträge auf vollständige Einstellung des Verfahrens abgelehnt. Auch eine Verschärfung des Vorwurfs zu Mord lehnte es ab und blieb bei der Anklage wegen vorsätzlicher Tötung.
Der Prozess nähert sich nun seinem Ende; die Urteilsverkündung ist für Mittwochnachmittag vorgesehen. Die Entscheidung wird darüber bestimmen, ob der Angeklagte 15 Jahre Haft oder eine geringere Strafe erhält. Ausschlaggebend werden die vorgelegten Beweise sein – darunter Zeugenaussagen, forensische Befunde und Videoaufzeichnungen.






