04 March 2026, 15:09

Rasende Flucht auf der A5: 18-Jähriger entkommt Polizei mit 70 km/h zu schnell

Eine Gruppe von Polizeibeamten steht vor einem großen Gebäude mit Fenstern, Säulen und Bögen, mit Fahrzeugen auf der Straße und einer Person mit einer Kamera auf der linken Seite, unter einem klaren blauen Himmel mit Bäumen, Verkehrsampeln und Flaggen im Hintergrund.

Rasende Flucht auf der A5: 18-Jähriger entkommt Polizei mit 70 km/h zu schnell

Ein 18-jähriger Fahrer flüchtete in der späten Sonntagabendstunde auf der Autobahn A5 bei Darmstadt vor der Polizei. Der Vorfall begann nach 22:40 Uhr, als Beamte versuchten, einen Suzuki Swift anzuhalten. Gegen den Verdächtigen wird nun wegen illegaler Autorennen und gefährlicher Fahrweise ermittelt.

Die Verfolgungsjagd begann, als die Streifenwagenbesatzung das Fahrzeug auf der A5 zum Anhalten bringen wollte. Statt zu stoppen, beschleunigte der Fahrer und verließ die Autobahn an der Ausfahrt Hirschberg/Heddesheim. Während der Verfolgung wurden Geschwindigkeiten von bis zu 70 km/h über der erlaubten Höchstgeschwindigkeit erreicht.

Der Suzuki Swift schlängelte sich anschließend durch mehrere Straßen, darunter die Bundesstraße B3, die Breitgasse und die Landesstraße L596. Die Fahrt endete schließlich in der Odenwaldstraße in Heiligkreuz, wo der Fahrer gestellt werden konnte. Die Behörden haben bisher nicht bestätigt, ob andere Verkehrsteilnehmer während der Flucht gefährdet wurden.

Laut örtlichen Polizeiberichten gab es in der Rhein-Neckar-Region im vergangenen Jahr vereinzelte Fälle von illegalen Rennen und Flucht vor der Polizei. Allerdings liegen keine detaillierten öffentlichen Statistiken zu diesen spezifischen Straftaten zwischen März 2025 und März 2026 vor.

Cashback bei deinen
Lieblingsrestaurants und Services

Kaufe Gutscheine und spare in deinen Lieblingsorten in deiner Nähe

LiberSave App auf Smartphones

Der Verdächtige bleibt unter dem Vorwurf des illegalen Straßenrennens und der Flucht vor der Polizei in Untersuchung. Im Rahmen des Verfahrens wird geprüft, ob zusätzliche Anklagepunkte wegen Rasens oder Gefährdung anderer hinzukommen. Weitere Einzelheiten wurden bisher nicht bekannt gegeben.