Reform des Familienrechts: Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt geplant
Hans-Jürgen PeukertReform des Familienrechts: Besserer Schutz bei häuslicher Gewalt geplant
Justizministerium plant Reform des Familienrechts zum besseren Schutz vor häuslicher Gewalt
Das deutsche Bundesjustizministerium hat eine Reform des Familienrechts vorgeschlagen, die Opfer häuslicher Gewalt besser schützen soll. Nach den Entwurfplänen könnten Familiengerichte gewalttätigen Eltern den Umgang mit ihren Kindern untersagen – selbst wenn sich die Gewalt nicht direkt gegen das Kind richtete. Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) treibt die Initiative voran, um die rechtlichen Schutzmechanismen in Sorge- und Umgangsrechtsverfahren zu stärken.
Die Reform würde Richtern die Befugnis geben, den Kontakt zwischen einem misshandelnden Elternteil und dem Kind vorübergehend oder dauerhaft zu verbieten. Diese Maßnahme käme infrage, wenn die Gewalt gegen den Partner die körperliche Unversehrtheit des Opfers bedroht und ein Kontaktverbot notwendig erscheint, um weitere Schäden zu verhindern. Automatische Umgangsverbote soll es jedoch nicht geben, da der Ausschluss eines Elternteils als letztes Mittel gilt.
Jeder Fall würde individuell geprüft – unter Berücksichtigung von Art, Schwere und Häufigkeit der Gewalt sowie der Wiederholungsgefahr. Der Entwurf anerkennt, dass Kinder selbst dann schwer unter familiärer Gewalt leiden, wenn sie nicht unmittelbar betroffen sind.
Auch weniger weitreichende Einschränkungen wären möglich, etwa nur begleitete Besuche. Ziel des Justizministeriums ist es, den Opferschutz zu verbessern, ohne das Kindeswohl in Sorgerechtsfragen aus dem Blick zu verlieren.
Sollte die Reform verabschiedet werden, wäre dies ein bedeutender Schritt für die Behandlung von Fällen häuslicher Gewalt durch Familiengerichte. Richter hätten dann klarere Handhabe, den Kontakt zwischen gewalttätigen Eltern und ihren Kindern einzuschränken oder zu verbieten – stets mit dem Fokus auf die Sicherheit der Betroffenen. Der Gesetzentwurf wird nun weiter beraten, bevor eine mögliche Umsetzung erfolgt.






