Ruhefristen für Gräber enden: Betroffene müssen bis 2026 handeln
Hans-Jürgen PeukertRuhefristen für Gräber enden: Betroffene müssen bis 2026 handeln
Ruhefristen für Gräber laufen aus
Teaser: Bis zum 31. Dezember 2025 enden die Ruhefristen für folgende Gräber auf den Friedhöfen der Stadtteile Villingen, Schwenningen und Mühlhausen:
Veröffentlichungsdatum: 4. Dezember 2025, 05:00 Uhr MEZ
Stichworte: Politik und Gesetzgebung, Allgemeine Nachrichten
Artikeltext: In Villingen, Schwenningen und Mühlhausen laufen bald die Ruhefristen für zahlreiche Gräber ab. Die Stadt hat bekannt gegeben, dass betroffene Grabstätten bis Anfang 2026 geräumt werden müssen. Angehörige und Grabnutzende stehen nun vor einer Frist, um persönliche Gegenstände von den Grabstellen zu entfernen.
Die Frist betrifft verschiedene Grabarten auf den drei kommunalen Friedhöfen. Erdbestattungen in Einzelgräbern für Verstorbene bis zum Jahr 2000 werden geräumt. Ebenfalls betroffen sind Urneneinzelgräber für Verstorbene bis 2010 sowie Kindergräber für Verstorbene bis 2015. Alle Ruhefristen enden offiziell am 31. Dezember 2025.
Die Stadt übernimmt nach dem Stichtag im März 2026 das Eigentum an verbleibenden Grabgegenständen. Angehörige müssen bis dahin die Abholung persönlicher Habseligkeiten organisieren. Zur Unterstützung wurden klare Anweisungen und Kontaktdaten bereitgestellt.