Sachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung: Fast 1.000 Nutzer:innen seit November 2024
Ludger RörrichtSachsen-Anhalt vereinfacht Geschlechtsanpassung: Fast 1.000 Nutzer:innen seit November 2024
Neues Gesetz in Sachsen-Anhalt erleichtert Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags
Seit November 2024 ermöglicht das Selbstbestimmungsgesetz in Sachsen-Anhalt die Änderung des Geschlechtseintrags ohne langwierige Begutachtungen. Bisher haben 976 Personen das neue Verfahren genutzt, um ihren offiziellen Status anzupassen.
Die Reform ist seit mehreren Monaten in Kraft, und die meisten Anpassungen wurden von Erwachsenen vorgenommen. Wie der AfD-Abgeordnete Gordon Köhler mitteilte, betrafen etwa 40 der 976 Fälle Minderjährige, wobei der Großteil den Eintrag von weiblich zu männlich änderte. Die genaue Zahl der Antragstellenden unter 18 Jahren bleibt vertraulich.
Der Fachverband der Standesämter bewertet die Neuerungen positiv. Seit Inkrafttreten des Gesetzes gab es nur einen Verdachtsfall auf Missbrauch. Zudem haben lediglich vier Personen eine zweite Änderung ihres Geschlechtseintrags vorgenommen. Die Landesregierung gab nicht bekannt, ob diese zu ihrem ursprünglichen Eintrag zurückkehrten oder eine andere Option wählten.
Aktuell werden mögliche Nachbesserungen diskutiert. Ein Vorschlag sieht vor, dass Personen, die während der Registrierung als männlich eine Straftat begangen haben, eine Wartefrist von fünf Jahren einhalten müssen, bevor eine erneute Änderung möglich ist. Derzeit ist eine zweite Anpassung bereits nach einem Jahr erlaubt.
Das Selbstbestimmungsgesetz hat die Änderung des rechtlichen Geschlechtseintrags in Sachsen-Anhalt deutlich vereinfacht. Mit fast 1.000 vorgenommenen Änderungen wird das Gesetz weiterhin auf mögliche Optimierungen geprüft. Künftige Anpassungen könnten strengere Wartefristen für bestimmte Fälle vorsehen.






