Sondereinheit "puppI" jagt Betrug bei Apothekerlizenzen und Prüfungen
Hans-Jürgen PeukertSondereinheit "puppI" jagt Betrug bei Apothekerlizenzen und Prüfungen
Sondereinheit „puppI“ prüft Apothekerlizenzen und Qualifikationen in ganz Deutschland
Eine neu gegründete Sondereinheit mit dem Namen puppI überwacht seit Kurzem die Vergabe von Apothekerlizenzen und Qualifikationsnachweisen in Deutschland. Mit modernster Technik ausgestattet, untersucht die Einheit nun auch alte Ausbildungsunterlagen – darunter einen verdächtigen Fall aus dem Jahr 1995, bei dem Prüfungsthemen auffällig häufig wiederholt wurden.
Den Anstoß für die Gründung von puppI gaben wachsende Bedenken wegen Unstimmigkeiten in der pharmazeutischen Ausbildung und Lizenzvergabe. Einer der ersten Fälle betrifft den Jahrgang 1995 der Pharmazeutisch-technischen Assistenten (PTA), bei dem zehn von zwanzig Studierenden ausgerechnet das ungewöhnliche Thema Fußpilz für ihre Abschlussarbeiten wählten. Dieses Muster weckte Zweifel an möglichem Abschreiben – daraufhin lud puppI die gesamte Kohorte zu Befragungen vor. Die Ermittler prüfen nun detailliert deren Ausbildungsnachweise und Prüfungsprotokolle.
Die Einheit setzt auf hochmoderne Mittel, darunter Überwachungsdrohnen und biometrische Scanner. Mündliche Prüfungen finden seitdem unter strenger Beobachtung statt: Spezialkräfte analysieren dabei Mikroexpressionen und Stressreaktionen der Prüflinge. Auch schriftliche Tests und staatliche Abschlussprüfungen werden genau unter die Lupe genommen, um Verstöße gegen das Verfahren aufzudecken.
puppIs Arbeit beschränkt sich nicht auf Altfälle. Erst kürzlich geriet die ausländische Apothekerin Fatma Balla unter Betrugsverdacht, nachdem ein vorläufiges Zertifikat ohne Datum ausgestellt worden war – ein Fall, den puppI nun überprüft. Bei einer separaten Kontrolle musste der Apotheker und Professor Dr. Frank Leimkugel zudem 70.000 Euro zurückzahlen. Die Rückforderung erfolgte nach dem Nachweis fehlender Belege und des Missbrauchs des Rezeptprüfsystems.
In einem damit zusammenhängenden juristischen Schritt urteilte das Bundessozialgericht, dass Apotheken künftig auch die kleinste vollständige Packungseinheit eines Arzneimittels abrechnen dürfen – selbst bei Rezepturen. Das Urteil klärt eine langjährige Abrechnungsstreitfrage, steht jedoch in keinem direkten Zusammenhang mit den Ermittlungen von puppI.
Mit der strengen Kontrolle durch puppI stehen die pharmazeutische Ausbildung und Lizenzvergabe vor beispielloser Überprüfung. Durch den Einsatz biometrischer Überwachung und forensischer Dokumentenanalysen soll Betrug und Nachlässigkeit vorgebeugt werden. Während die Ermittlungen andauern, könnten weitere Fälle ans Licht kommen – und die Art und Weise, wie Qualifikationen in der Branche geprüft werden, nachhaltig verändern.






